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Drohnen auch im Handwerk immer beliebter: Separate Luftfahrt-Haftpflicht obligatorisch

(Juni 2016) Ferngesteuerte Quadrokopter, sogenannte Drohnen, erfreuen sich auch im professionellen Bereich steigender Beliebtheit. So wissen auch Handwerksbetriebe die Dienste der fliegenden Helfer für ihre Arbeit zu schätzen. Doch ohne die richtige Versicherung geht nichts, so die SIGNAL IDUNA.

Vor allem im Dachdeckerhandwerk und im Bereich des Denkmalschutzes befinden sich jetzt bereits Drohnen im praktischen Einsatz. Sie erleichtern beispielsweise die Dachinspektion und sparen eine Menge Zeit. Wird ein Dach beispielsweise mit Hilfe von Gerüst und Leiter untersucht, kann dies schon mal ein paar Tage dauern. Eine Drohne verkürzt diese Zeit auf einige Stunden, wenngleich sie das fachmännische Auge nicht ganz ersetzen kann. Die Videoaufnahmen lassen sich dann am Rechner in Ruhe und wetterunabhängig auf eventuelle Beschädigungen des Daches analysieren.

Doch aufgepasst: ohne eine separate Luftfahrt-Haftpflichtpolice läuft nichts. Diese bietet die SIGNAL IDUNA auch für Handwerksbetriebe an. Die Deckungssumme ist wählbar in Stufen von einer, drei und fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Versicherbar sind Drohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Kilo.

Eine solche Versicherung ist obligatorisch, um bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, beispielsweise der Bezirksregierung, die bei gewerblicher Nutzung zwingend geforderte Aufstiegserlaubnis zu beantragen. Allgemeine Genehmigungen für elektrisch betriebene Drohnen mit einem Gesamtgewicht unter fünf Kilo stellen viele Bundesländer für ein bis zwei Jahre aus. Eine solche Aufstiegserlaubnis gilt aber immer nur im ausstellenden Bundesland. Will man länderübergreifend arbeiten, muss man sich die Genehmigung in den betreffenden Bundesländern anerkennen lassen, was zumeist kein Problem ist. Für schwerere Fluggeräte ist die Erlaubnis für jeden Aufstieg erneut einzuholen. Wer innerhalb von geschlossenen Ortschaften arbeitet, muss darüber hinaus jeden geplanten Drohnenstart bei der Polizei anmelden.

Übrigens: Besonders strenge Regeln gelten im kontrollierten Luftraum, was insbesondere für größere Städte mit Flughafen relevant ist, wie zum Beispiel Berlin, Dortmund oder Hamburg. In den betreffenden Teilen des Stadtgebiets darf man eine Drohne bis zu fünf Kilo ohne eine zusätzliche Genehmigung durch den zuständigen Flughafentower nicht höher als 30 Meter fliegen lassen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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