Blog-Eintrag -
Diensthaftpflicht auch für Lehrer essentiell
Schäden machen nicht nur klug, sondern sind manchmal auch teuer
(September 2016) Aus Schaden wird man bekanntlich klug, doch andererseits muss man für die Folgen eigener Fahrlässigkeit gerade stehen. Das gilt für privaten und beruflichen Bereich, und zwar auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst wie etwa Lehrer. Daher ist eine Diensthaftpflichtversicherung dringend anzuraten, so die SIGNAL IDUNA.
Per Gesetz haften auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst für im Rahmen ihrer Tätigkeit angerichtete Schäden. Das ist zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch, den Beamtengesetzen der Länder sowie im Bundesangestelltentarif geregelt und gilt somit auf Bundes- und Landesebene. Zwar richten sich eventuelle Regressforderungen meistens gegen den Dienstherrn, doch ist dieser unter Umständen berechtigt, von seinem Beschäftigten Schadenersatz zu fordern.
Beamte haften bei grober, Angestellte schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Der Berufsalltag von Lehrern beispielsweise stellt diese nicht selten vor Situationen mit einem hohen Schadenrisiko. Dieses reicht von der eher harmlosen, umgekippten Kaffeetasse, die einen Schulcomputer ruiniert, bis zur Verletzung der Aufsichtspflicht, was eventuell sogar dauerhafte Personenschäden nach sich zieht. Die finanziellen Folgen für den Verursacher können also gravierend sein, da er gegenüber dem Geschädigten oder auch seinem Dienstherrn mit seinem Privatvermögen einstehen muss.
Die Dienst-/Amtshaftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA ist als Zusatzbaustein der Privathaftpflicht zu haben. In der Tarif-Variante Exklusiv beispielsweise sind Personen- und Sachschäden bis zu einer Höhe von 15 Millionen Euro abgedeckt.