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Dienst- / Amtshaftpflicht für ehrenamtlich Tätige: Gleicher Schutz für gleiche Arbeit
(Dezember 2024) Wer sich in seiner Freizeit ehrenamtlich engagiert, tut dies nicht nur für sich selbst. Ehrenamtlich Tätige tragen wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Nun hat die Polizeiversicherungs-AG (PVAG) eine Versicherungslösung auch für Ehrenamtler mit hoheitlichen Aufgaben aufgelegt.
Ohne Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sähe es in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eher düster aus. Ob es um Freizeitangebote geht, den sozialen Bereich oder um die Sicherheit. So engagieren sich beispielsweise allein bei der Freiwilligen Feuerwehr über eine Million ehrenamtlich Beschäftigte. Beim Deutschen Roten Kreuz sind es rund 440.000 Ehrenamtliche. Das Technische Hilfswerk wird aktuell von etwa 80.000 ehrenamtlich Tätigen unterstützt.
Ihnen gemeinsam ist, dass sie im Rahmen ihres Engagements hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Sie übernehmen häufig die gleichen Tätigkeiten wie ihre hauptberuflich tätigen Kolleginnen und Kollegen. Damit tragen sie während eines Einsatzes die gleiche Verantwortung und unterliegen den gleichen Haftungs- und Regressegeln. Um sich bedarfsgerecht abzusichern, lässt sich nun in die Privathaftpflichtversicherung der PVAG auch für das Ehrenamt eine Dienst-/Amtshaftpflichtversicherung integrieren. Über diese sind Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen des ehrenamtlichen Einsatzes eintreten, bis zu einer Höhe von 250.000 Euro abgesichert.
Die PVAG weist darauf hin, dass solche ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht automatisch über eine bereits bestehende Dienst-/Amtshaftpflichtversicherung versichert sind. Deren Versicherungsschutz erstreckt sich zumeist ausschließlich auf die hauptberufliche Tätigkeit.