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Die Energieeinsparverordnung ist für die meisten Gebäude bindend

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Die Energieeinsparverordnung ist für die meisten Gebäude bindend

(August 2016) Bereits seit 2002 gibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV), die Vorgaben festlegt für die Heizungs- und Klimatechnik sowie den Standard der Wärmedämmung von Gebäuden. An ihr kommt fast kein Bauherr vorbei. Daran erinnert die SIGNAL IDUNA Gruppe.

Die EnEV gilt für die allermeisten Gebäude, die dauerhaft beheizt oder klimatisiert werden. Ausgenommen sind sie nur, wenn sie beispielsweise weniger als vier Monate im Jahr bewohnt sind wie etwa Ferienhäuser. Die Verordnung dient dem Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden für Heizung und Warmwasser deutlich zu senken. Damit sie dem jeweiligen Stand der Technik entspricht, wird sie regelmäßig angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2016.

Für Neubauten sind dadurch die Anforderungen an die Energieeffizienz deutlich höher geworden als noch im Vorjahr. Wer auf erneuerbare Energien setzt, kann damit einen Teil dieser Vorgaben bereits erfüllen. Neubauvorhaben, die die Vorgaben der Verordnung übertreffen, können von Förderungsmöglichkeiten durch die KfW-Bank in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten profitieren.

Ist der Neubau fertig, benötigt der Immobilienbesitzer einen Energieausweis. Diesen stellen Gebäude-Energieberater, die meisten Architekten und Bauingenieure aus. Aber auch Handwerksmeister, die sich zum Beispiel über die Handwerkskammern entsprechend fortbilden, dürfen Gebäude-Energieausweise ausstellen.

Auch wenn ein Haus modernisiert werden muss, könnte die EnEV mitspielen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Baumaßnahmen großflächig sind, beispielsweise bei der Dämmung der Außenfassade. Wenn aber nur zum Beispiel ein kaputtes Fenster auszutauschen ist, bleibt die EnEV außen vor.

Hausbesitzer verpflichtet die EnEV, ihre Öl- und Standardheizkessel auszuwechseln, sofern sie älter als 30 Jahre sind und es sich nicht um Niedertemperatur- oder Brennwerttemperaturanlagen handelt. Außerdem schreibt die EnEV vor, Wasser- und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen zu dämmen. Für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohnungen gilt: Ist ein Dachraum nicht beheizt und weist keinen Mindestwärmeschutz auf, sind auch hier Dämmmaßnahmen erforderlich, und zwar für die oberste Geschossdecke oder den betreffenden Dachabschnitt.

Für Handwerksmeister, die als Energieberater tätig sind, bietet die SIGNAL IDUNA über ihren Kooperationspartner HVR GmbH eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung an, die auch das Ausstellen von Energiepässen beinhaltet. Versichert sind Schäden, verursacht beispielsweise durch fehlerhafte Auskünfte, Beratungen, Messungen oder Berechnungen. Der Versicherte kann zwischen Versicherungssummen ab 100.000 Euro wählen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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