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Das Zweite Pflegestärkungsgesetz ist da
(Februar 2017) Seit 1. Januar 2017 gilt das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Darauf macht die SIGNAL IDUNA aufmerksam. Neben weiteren Leistungsverbesserungen bringt es vor allem ein neues Begutachtungssystem mit sich: Pflegebedürftigkeit ist nicht mehr in Pflegestufen eingeteilt.
Besonders Menschen beispielsweise mit Demenz bekommen mehr Pflegeleistungen. Ermöglicht hat dies die Einführung eines Begutachtungssystems, das nicht mehr den Hilfebedarf in den Mittelpunkt stellt, sondern die Fähigkeiten und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Die Minutenskala, mit deren Hilfe der Zeitbedarf für regelmäßige Hilfeleistungen wie das Anziehen abgeschätzt wurde, ist damit vom Tisch.
An ihre Stelle trat ein Punktesystem, das die körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad zuordnet. Weitere Punkte des PSG II sind Leistungserhöhungen. So stieg z. B. der Maximalbetrag der Pflegeversicherung im ambulanten und stationären Bereich, wenn auch insgesamt nur gering. Außerdem sind pflegende Angehörige besser abgesichert als vorher, denn sie sind dann nicht nur gesetzlich unfallversichert, zusätzlich zahlt die Pflegeversicherung jetzt auch Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Infolge der Reform stiegen allerdings die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung, und zwar um 0,2 Prozentpunkte.
Doch auch wenn das neue Gesetz den Menschen deutliche Verbesserungen brachte: Ohne eine private Pflegezusatzversicherung wird es im Pflegefall finanziell eng werden, warnt die SIGNAL IDUNA. Um privat vorzusorgen, gibt es verschiedene Modelle zur Zusatzabsicherung des Lebensrisikos „Pflegebedürftigkeit“, beispielsweise mittels einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung.
Tipp der SIGNAL IDUNA: Einen guten Einstieg in die private Pflegevorsorge bietet gerade für junge Leute die staatlich geförderte Pflegeversicherung, der sogenannte Pflege-Bahr.