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Das neue Grundrentengesetz bringt eine echte Verbesserung für die betriebliche Altersversorgung. Foto: SIGNAL IDUNA
Das neue Grundrentengesetz bringt eine echte Verbesserung für die betriebliche Altersversorgung. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Das Grundrentengesetz verbessert auch die Geringverdienerförderung

(August 2020) Mit einer Verdoppelung des Förderbeitrags sowie einer Anhebung der Geringverdienergrenze bringt das neue Grundrentengesetz auch eine echte Verbesserung für die betriebliche Altersversorgung (bAV). Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschrittenen Weg fortzusetzen und die bAV weiter zu fördern, so die SIGNAL IDUNA.

Rund zehn Millionen Arbeitnehmer arbeiten heute in typischen Niedriglohnbranchen wie dem Einzelhandel, dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder dem Lebensmittelhandwerk. Ihnen fällt es oftmals schwer, einen Teil des eigenen Gehalts für die Altersversorgung aufzuwenden. Gleichzeitig bekommen alle Branchen zunehmend den Wettbewerb um Fachkräfte zu spüren. Folglich wächst die Bereitschaft bei Arbeitgebern, alle ihre Mitarbeiter über eine betriebliche Altersversorgung an den Betrieb zu binden. Dies ist mit dem neuen Grundrentengesetz jetzt deutlich einfacher geworden.

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde der bAV-Förderbetrag eingeführt: Arbeitgeber, die für den Personenkreis der Geringverdiener eine echte zusätzliche arbeitgeberfinanzierte bAV einrichten, erhalten einen Förderbetrag in Höhe von 30 Prozent des Beitrags. Der Förderbetrag reduziert den Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung.

Künftig werden arbeitgeberfinanzierte Beiträge bis 960 Euro im Jahr monatlich förderfähig sein:


Mit Förderung
nach § 100 EStG
Ohne Förderung
nach § 100 EStG
Arbeitgeberbeitrag 960,00 Euro 960,00 Euro
bAV-Förderbetrag 288,00 Euro 0,00 Euro
Nettoaufwand 672,00 Euro 960,00 Euro
Unternehmenssteuer-
Ersparnis ca. 30 %
201,60 Euro 288 Euro
Nettoaufwand nach
Steuern
407,40 Euro 672,00 Euro
Vorteil 201,60 Euro

Darüber hinaus sind die vom Arbeitgeber aufgewendeten Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch diese Grenze wurde auf 960 Euro angehoben.

Gleichzeitig steigt mit dem Grundrentengesetz die Einkommensgrenze von bisher 2.200 Euro auf 2.575 Euro. Damit erhöht sich die Zahl der förderfähigen Arbeitnehmer deutlich.

Mit der SI Betriebsrente+ bietet die SIGNAL IDUNA das richtige Produkt, damit Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine leistungsstarke bAV anbieten können und die Geringverdienerförderung erhalten.

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