Direkt zum Inhalt springen
Eine funktionierende Heizung ist in Mietwohnungen in erster Linie Sache des Vermieters. Foto: Stephanie Hofschlaeger  / pixelio.de
Eine funktionierende Heizung ist in Mietwohnungen in erster Linie Sache des Vermieters. Foto: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Blog-Eintrag -

Brennpunkt Heizung: besser das Gespräch suchen

(Dezember 2017) Eine warme Wohnung ist natürlich besonders im Winter ein Stück Lebensqualität. Umso schlimmer, wenn bei Minusgraden draußen die Heizkörper kalt bleiben. Was aber ist jetzt zu tun? Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Tipps zusammengestellt.

Die meisten von uns empfinden eine Raumtemperatur zwischen 20 und 22 °C als angenehm. Und genau dies sind auch die Mindesttemperaturen, die nicht nur in der Heizperiode, sondern auch an kalten Tagen tagsüber gewährleistet sein müssen. Nachts darf die Raumtemperatur auf 18 °C sinken. Gelingt es nicht, diese Temperaturen einzuhalten, etwa weil die Heizung ausgefallen ist, muss der Vermieter für umgehende Abhilfe sorgen.

Die Reparatur ist Sache des Vermieters. Erst wenn er nicht auf die Schadenmeldung des Mieters reagiert oder beispielsweise am Wochenende nicht erreichbar ist, darf der Mieter selbst einen Installateur beauftragen. Sollte der Vermieter die Rechnung nicht direkt begleichen, kann diese mit der Miete verrechnet werden. Auf keinen Fall sollte der Mieter auf eigene Faust handeln, ohne vorher das Gespräch mit seinem Vermieter gesucht zu haben, rät die SIGNAL IDUNA. Sonst nämlich könnte er auf den Kosten sitzen bleiben. Sinnvoll ist es, dass er dieses Gespräch beispielsweise im Beisein eines Zeugen führt. Dann lässt sich im Streitfall beweisen, dass die Kommunikation stattgefunden hat, sollte der Vermieter das leugnen.

Auseinandersetzungen zwischen den Parteien drehen sich in einem solchen Fall oft um das Thema Mietminderung. Zwar darf der Mieter prinzipiell bereits ab dem Tag die Miete kürzen, an dem der Vermieter vom Heizungsausfall erfahren hat. Die genaue Höhe hängt allerdings von den Umständen des Einzelfalls ab. Auch hier ist es sinnvoll, sich als Mieter mit dem Vermieter zu einigen. Wer „nach Gusto“ oder anhand von Tabellen aus dem Internet Teile der Miete einbehält, kann sogar die Kündigung riskieren.

Muss man sein Recht trotz aller Gesprächsversuche teuer erstreiten, ist es gut, eine entsprechende Rechtsschutzversicherung zu haben. Beispielsweise den Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz der Marke ALLRECHT. Dieser beinhaltet beispielsweise auch Rechtsschutz in außergerichtlichen Mediationsverfahren. Außerdem ist eine telefonische, anwaltliche Erstberatung eingeschlossen.

Themen

Kategorien

Kontakt

Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

Zugehörige Meldungen