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Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung: Als Arbeitgeber mit Zusatzleistungen punkten
(Juni 2023) Fachkräfte wollen nicht nur ge- sondern auch umworben sein: Nicht nur eine leistungsgerechte Bezahlung ist selbstverständlich. Zunehmend beurteilen Bewerberinnen und Bewerber einen Arbeitgeber anhand der von ihm angebotenen betrieblichen Zusatzleistungen.
Mit der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung unterbreitet SIGNAL IDUNA vor allem kleinen und mittleren Betrieben ein besonderes Angebot. Der Arbeitgeber erhält ein starkes Instrument, um seine Beschäftigten an den Betrieb zu binden, sie zu motivieren und somit letztlich Ausfallzeiten zu senken.
Zudem ergänzt die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent infolge von Arbeits- und Wegeunfällen. Die meisten Unfälle allerdings passieren in der Freizeit: Hier greift der gesetzliche Schutzschirm nicht. Die private Unfallversicherung hingegen erbringt ihre Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent und schützt auch in der Freizeit – rund um die Uhr und weltweit.
Das Tarifwerk von SIGNAL IDUNA umfasst als wichtigen Bestandteil ein professionelles Reha-Management. Dieses stellt nach einem schweren Unfall ab dem Tag der Unfallmeldung eine individuelle und zielgerichtete Rehabilitation sicher. Neben der Kostenübernahme bietet das Reha-Management umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsleistungen. So informieren die Spezialisten beispielsweise über Therapie- und Behandlungsmaßnahmen und helfen dabei, die geeigneten Maßnahmen zu vermitteln. Der Versicherte und seine Angehörigen können sich darauf verlassen, dass ihnen rund um die Uhr medizinisch ausgebildete Fachkräfte zur Seite stehen. Aufgrund der Kooperation mit dem Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung stehen diesem zudem die spezialisierten Kliniken der Berufsgenossenschaften offen, so dass rundum optimale Betreuung gewährleistet ist.
Ab drei versicherten Personen, zu denen auch der Arbeitgeber selbst gehören kann, ist es möglich, die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung abzuschließen. Je höher die Zahl der Versicherten, desto günstiger wird der Beitrag. Der Betrieb kann den Beitrag steuerlich geltend machen: Je nach gewählter Vertragskonstellation zählt der Beitrag dann zum Arbeitslohn. Hier fallen neben der Einkommensteuer unter Umständen Kirchensteuer an sowie der Solidaritätszuschlag.
Übrigens: Die betriebliche Unfallversicherung ohne Direktanspruch ist für viele Betriebe eine besonders günstige Lösung. Steuern fallen hier nämlich nur an, wenn eine Leistung fällig wird.