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Blog-Eintrag -

Betriebliche Altersversorgung: Opting-out bietet vereinfachten Zugang

(Mai 2015) Zu wenig Arbeitnehmer nutzen ihr Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.

Eine Umfrage des deutschen Fondsverbandes BVI zeigt, dass rund 60 Prozent der Arbeitnehmer keine betriebliche Altersversorgung hatten, obwohl ein Interesse vorhanden war. Die SIGNAL IDUNA weist darauf hin, dass grundsätzlich jeder abhängig Beschäftigte einen Rechtsanspruch darauf hat, dass Teile seiner Entgeltansprüche für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Maximal können so bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei in die Alters- und Hinterbliebenenversorgung fließen. Damit können Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen, dass monatlich bis zu 242 Euro – jährlich bis zu 2.904 Euro – in eine bAV investiert werden.

Heutzutage müssen Arbeitnehmer zumeist aktiv bei ihrem Arbeitgeber eine bAV nachfragen. Die Deutschen befürworten aber in der Mehrzahl die Idee der automatischen Entgeltumwandlung, das sogenannte Opting-out. Das Prinzip: Jeder neu eingestellte Arbeitnehmer erhält automatisch eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – es sei denn, er widerspricht dieser ausdrücklich. Die SIGNAL IDUNA bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, ein solches Opting-out von Beginn an einzurichten und entweder im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zu verankern. Für den Betrieb entsteht dadurch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

Die bAV durch Entgeltumwandlung hat Vorteile für alle Seiten. Für den Betrieb fallen auf die Beiträge zur bAV keine Arbeitgeberanteile bei den Sozialversicherungsbeiträgen an. Dem Arbeitnehmer wiederum kommen diese Beiträge zu 100 Prozent zugute. Erst auf die späteren Versorgungsleistungen muss er Steuern und ggf. Beiträge zur Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bezahlen. Daher sollten Arbeitnehmer die Vorteile der bAV so früh wie möglich nutzen, um für ihr Alter zusätzlich vorzusorgen. Dank Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist sie eine lukrative Form der Vorsorge.

Tipp der SIGNAL IDUNA: Arbeitgeber sollten sich in jedem Fall frühzeitig über den für ihren Betrieb optimalen Durchführungsweg informieren wie etwa Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung. Das Opting-out ist dabei ein sinnvoller Weg, Arbeitnehmern und Arbeitgebern den Zugang zur bAV zu vereinfachen.

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Edzard Bennmann

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