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Blog-Eintrag -

Banknoten nicht unbegrenzt strapazierfähig

Bundesbank ersetzt zerstörte Geldscheine

(Februar 2016) Geldscheine sind leider nicht unbegrenzt strapazierfähig. Jeden Tag landet Bargeld unbeabsichtigt in der Waschmaschine, im Schredder oder wird bei Bränden zerstört. Doch auch, wenn der Geldschein anschließend zum Zahlungsmittel nicht mehr taugt, braucht man ihn nicht abzuschreiben, so die SIGNAL IDUNA.

Ist das Geld nur leicht beschädigt oder einfach nur zerrissen, hilft bereits die eigene Bank weiter. Sie tauscht den lädierten Schein gegen einen neuen um, vorausgesetzt, der Besitzer kann mehr als die Hälfte der Banknote vorlegen. Damit kann schon den meisten Pechvögeln geholfen werden. Schwieriger wird’s, wenn beispielsweise der Familienhund den Geldschein teilweise verspeist hat oder das Geld verbrannt ist. Dann ist nämlich nachzuweisen, dass der Rest tatsächlich vernichtet wurde, damit man einzelne Reste nicht mehrfach umtauschen kann.

In schwierigen Fällen tritt die Bundesbank auf den Plan, bei der man auch weitgehend zerstörte Banknoten einreichen kann. Im hauseigenen Analyseinstitut klären die Mitarbeiter unter anderem, wie hoch der Wert des Geldes war und ob die Reste mehr als 50 Prozent der ursprünglichen Scheine ausmachen. Das zerstörte Papiergeld wird dann kostenlos gegen neue Banknoten umgetauscht.

Dafür müssen die Geschädigten aber sämtliche Reste, auch millimetergroße Fetzchen und Asche, einreichen. Das können sie zumeist direkt bei ihrer Bank machen, die die verpackten Überbleibsel an die Bundesbank weiterleitet, oder direkt bei der Bundesbank. Den nötigen Erstattungsantrag erhält man ebenfalls bei der Hausbank oder kann ihn auf www.bundesbank.de herunterladen.

Gut zu wissen: Bei versicherten Schadenfällen ist über die Tarifvariante „Exklusiv“ der Hausratversicherung der SIGNAL IDUNA Bargeld außerhalb von Wertbehältnissen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Versicherungsschutz eingeschlossen.

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