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Automatisiertes Fahren: Versicherungsschutz bleibt gewährleistet
(Juli/August 2022) Das Kraftfahrtbundesamt hat einem Automobilhersteller jüngst das erste hochautomatisierte Fahrsystem zugelassen. Mit dem neuen System können Autos bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern selbstständig auf Autobahnen fahren, ohne dass die Fahrer auf den Verkehr achten müssten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt, dass im Sinne der Verkehrssicherheit das System zunächst nur in einem begrenzten Geschwindigkeitsbereich und auf Autobahnen zum Einsatz kommt. Also in Verkehrssituationen ohne Gegen- und Querverkehr, ohne Fußgänger und ohne Radfahrer.
Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn es zu einem Verkehrsunfall mit einem automatisiert fahrenden Auto kommt? Das geltende Recht hat dazu eine einfache und klare Antwort: Das macht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. So ist ein Höchstmaß an Opferschutz gewährleistet, was wesentlich zur gesellschaftlichen Akzeptanz automatisierter Autos beitragen wird. Komplexer wird es allerdings in solchen Fällen, den Unfallverursacher herauszufinden. Der Fahrer könne ebenso gut einen Fehler gemacht haben wie der Hersteller, ein IT-Dienstleister, Mobilfunkanbieter, Netzbetreiber oder Kartenanbieter.
Fahrzeuge mit hochautomatisierten Funktionen müssen daher einen Datenspeicher an Bord haben, fordert der GDV. Anhand der Aufzeichnungen ließe sich beispielsweise nachvollziehen, ob Mensch oder Computer in einer bestimmten Situation die Fahraufgabe innehatte oder ob eine technische Störung aufgetreten war. Zudem würden sich die Versicherer vorbehalten, eventuelle Produkthaftungsansprüche zu prüfen und durchzusetzen, sollte ein System mangelhaft sein.
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