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Auch Kinder unter zehn Jahren können haften: Unsicherheit bei Kinderhaftung im Straßenverkehr

Blog-Eintrag -

Auch Kinder unter zehn Jahren können haften: Unsicherheit bei Kinderhaftung im Straßenverkehr

(November 2015) Bei vielen Eltern herrscht Unsicherheit, was die Schadensersatzpflicht von Kindern im Alter von sieben bis zehn Jahren im Straßenverkehr angeht. Dabei ist die Sachlage gar nicht so kompliziert, sagt die SIGNAL IDUNA.

Nach dem Gesetz sind Kinder im fraglichen Alter für die von ihnen fahrlässig verursachten Unfälle im Straßenverkehr nicht haftbar. Sie können dessen besondere Gefahren noch nicht einschätzen. Anders sieht es dagegen für den sogenannten ruhenden Verkehr aus. Hier sind Kinder keinen besonderen Gefahren ausgesetzt und damit nicht mit der Einschätzung einer Situation überfordert. Wenn Kinder also beispielsweise parkende Autos beschädigen, können sie also bereits ab sieben Jahren zur Rechenschaft gezogen werden. Hier gibt es immer wieder gerichtliche Entscheidungen.

Die SIGNAL IDUNA macht deutlich: Kinder haften ab dem siebten Lebensjahr für die von ihnen verursachten Schäden. Im Straßenverkehr beginnt die Haftung ab dem zehnten Lebensjahr. Generell haften Kinder bis zum 18. Lebensjahr aber immer nur dann, wenn vorausgesetzt werden kann, dass sie die Folgen ihres Handeln absehen können. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, gilt der bekannte Spruch: „Eltern haften für ihre Kinder.“

Wichtig ist in jedem Fall eine leistungsstarke Privathaftpflicht, ein Muss für jeden Haushalt. Der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht erstreckt sich dabei immer zumindest auch auf Lebenspartner, Ehegatten und minderjährige Kinder, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Dabei gilt es zu bedenken: Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht „deliktfähig“. Dies bedeutet, dass die Kleinen für Schäden, die sie anrichten nicht haftbar zu machen sind. Die Leistung einer vorhandenen Privathaftpflicht beschränkt sich daher dann darauf, Ansprüche zu prüfen und diese abzuwehren, wenn sie unberechtigt sind. Sind die Eltern zudem ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen, bleiben die Geschädigten schnell auf ihren Kosten sitzen. Es sei denn, die Eltern zahlen den entstandenen Schaden aus der eigenen Tasche, um das gute Verhältnis zu Freunden oder Nachbarn nicht aufs Spiel zu setzen.

Die Tarifvariante Exklusiv der Privat-Haftpflichtversicherung der SIGNAL IDUNA entbindet die Eltern sogenannter „deliktunfähiger“ Kinder jedoch vom oft schmerzhaften Griff ins eigene Portemonnaie. So sind Schäden durch Kinder unter sieben bzw. zehn Jahren bis zu einer Höhe von 5000 Euro mitversichert.

Die Mitversicherung von Kindern in der Privathaftpflicht ihrer Eltern endet spätestens dann, wenn sie heiraten oder volljährig sind und ihre Schul- bzw. Berufsbildung abgeschlossen haben. Auch hier bietet die Tarifvariante Exklusiv eine deutliche Mehrleistung: So sind Kinder mitversichert, so lange sie noch bei ihren Eltern leben.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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