Direkt zum Inhalt springen
Mit Ausbildungsbeginn sollte man sich auch um seineen Versicherungsschutz kümmern. Foto: SIGNAL IDUNA
Mit Ausbildungsbeginn sollte man sich auch um seineen Versicherungsschutz kümmern. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Auch als Auszubildender richtig versichert

(Juli/August 2023) Schule geschafft; Ausbildungsvertrag in der Tasche. Der Start ins Berufsleben gelungen und damit auch der erste Schritt zum selbstverdienten Geld. Da hat man erst einmal wenig Lust, sich um die nötige Absicherung zu kümmern. Doch um einen Fehlstart zu vermeiden, ist es wichtig, mit Beginn der Ausbildung seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und anzupassen, rät die SIGNAL IDUNA Gruppe.

Nicht nur für Berufseinsteiger steht die private Absicherung der Arbeitskraft an erster Stelle. Wer gerade seine berufliche Laufbahn begonnen hat, denkt zwar noch nicht unbedingt an ein Ausscheiden aus dem Berufsleben. Doch sollte niemand vergessen, dass statistisch jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Hut nehmen muss. Daher zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, um die man sich bereits als „Neueinsteiger“ ins Arbeitsleben kümmern muss.

Mit der Grundfähigkeitsversicherung SI WorkLife Komfort bietet SIGNAL IDUNA eine Alternative an: Sie sichert den Verlust von Grundfähigkeiten wie Hören, Gehen, Greifen oder Autofahren ab. Verliert der Versicherte eine der vereinbarten Grundfähigkeiten, wird die volle vereinbarte Rente gezahlt, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte noch seinen Beruf ausüben könnte. Wer später doch in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchte, kann dies bis zu seinem 35. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung tun, wenn er die kostenlose EXKLUSIV-Option vereinbart hat (bis zum 30. Lebensjahr möglich).

Wichtig: auf jeden Fall den Haftpflichtversicherungsschutz überprüfen. Wer nicht unter Umständen ein Leben lang für verschuldete Schäden finanziell geradestehen möchte, für den ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Bis zum Ende der ersten Berufsausbildung sind unverheiratete Kinder zwar über den Vertrag der Eltern abgesichert. Voraussetzung ist allerdings, dass diese überhaupt eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Sehr sinnvoll ist eine private Unfallversicherung, denn die Gesetzliche zahlt nicht bei Freizeitunfällen. Mit der Versicherungsleistung lassen sich die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls abmildern und beispielsweise eventuell notwendig werdende behindertengerechte Umbauten der Wohnung finanzieren.

Auch das Thema Altersvorsorge sollte man als Berufseinsteiger nicht ganz aus dem Auge verlieren – trotz des noch schmalen Geldbeutels. Denn die gesetzliche Altersrente wird später nicht ausreichen. Je früh man beginnt privat vorzusorgen, desto mehr lässt sich schon mit geringen Sparbeträgen erreichen. Zudem gibt’s vom Arbeitgeber zumeist noch vermögenswirksame Leistungen und bei niedrigen Einkommen von Vater Staat die Arbeitnehmersparzulage.

Themen

Kategorien

Kontakt

Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

Zugehörige Meldungen