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Allergenverordnung gilt auch für Lebensmittelhandwerk und Gastronomie
(März/April 2015) Die Lebensmittelinformationsverordnung der EU, kurz „Allergenverordnung", gilt seit Dezember 2014 verpflichtend für lose Ware und damit auch für Betriebe der Gastronomie und des Lebensmittelhandwerks wie Bäcker und Metzger. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, aufmerksam.
Gemäß Allergenverordnung müssen die von der EU definierten 14 wichtigsten Allergene ausgewiesen werden. Dazu gehören beispielsweise alle glutenhaltigen Getreidesorten, Schalenfrüchte wie Mandeln, Hasel- und Walnüsse, Eier, Soja oder Erdnüsse. Es reicht nicht aus, zum Beispiel „glutenhaltiges Getreide" als Zutat anzugeben, sondern die Zutat muss explizit benannt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Allergene lediglich als Hilfsmittel etwa zur Extraktion eingesetzt wurden. Kommt der Name eines Allergens aber bereits im Produktnamen vor wie beispielsweise „Dinkelbrötchen", so kann eine entsprechende Ausweisung auf der Zutatenliste entfallen.
Die Information der Kunden kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Einerseits schriftlich über entsprechende Hinweisschilder an den angebotenen Produkten. Andererseits mündlich. Hier muss der Betrieb etwa über ein gut sichtbares Hinweisschild darauf hinweisen und eine entsprechende schriftliche Dokumentation vorhalten, die Kunden auf Wunsch einsehen können.
Allerdings fallen nur bewusst eingesetzte Zutaten unter die Allergenverordnung. Verunreinigungen während des Produktionsprozesses sind dadurch nicht erfasst: Ihre Angabe ist freiwillig. Als problematisch könnte es sich erweisen, dass Betriebe lange Listen an möglichen Allergenen auswerfen, um Haftungsansprüchen zu entgehen. Daher plädieren Experten dafür, hier bestimmte Grenzwerte festzulegen, ab denen Allergenspuren als solche anzugeben sind.
Unternehmen der Gastronomie und des Lebensmittelhandwerks, die ihre Betriebshaftpflichtversicherung bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossen haben, können sich nach Inkrafttreten der Allergenverordnung auf ihren Versicherungsschutz verlassen. Sowohl in der MeisterPolicePro als auch im HHG Sicherheitspaket sind allergen bedingte Personenschäden über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch gegen unberechtigte Ansprüche Dritter steht die SIGNAL IDUNA ihren Versicherten zur Seite.