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Blog-Eintrag -

Alle zwei Minuten ein Wildunfall

(Oktober/November 2019) Die Gefahr, eines Wildunfalles steigt in der dunklen Jahreszeit wieder an. Rund 268.000 Wildunfälle wurden im vergangen Jahr bei den Versicherern gemeldet und damit 7.000 weniger als im Vorjahr. Das zeigt die Wildunfall-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Statistisch kollidiert damit alle zwei Minuten ein kaskoversicherter PKW mit einem Wildtier. Der Trend zu höheren Schäden setzt sich weiter fort. Die Versicherer leisteten für jeden Unfall durchschnittlich mehr als 2.800 Euro – ein Anstieg um rund zwei Prozent, verglichen mit dem Jahr 2017.

Die SIGNAL IDUNA rät dringend, Warnschilder, die auf einen Wildwechsel hinweisen, ernst zu nehmen, also nicht schneller als 70 Stundenkilometer zu fahren und nicht zu überholen. Besonders vorsichtig und aufmerksam sollte man in schwer einsehbaren Kurven und auf neu gebauten Straßen durch Waldstücke sein, denn das Wild wechselt weiter wie gewohnt, so der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland, Kooperationspartner der SIGNAL IDUNA. Die meisten Wildunfälle ereignen sich, weil die Fahrzeuge zu schnell unterwegs sind, denn Wild kann Objekte, die schneller als 70 Stundenkilometer sind, nicht mehr wahrnehmen. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen.

Wer ein Wildtier angefahren hat, muss als erstes die Unfallstelle sichern, also in erster Linie Warnblinker einschalten und Pannendreieck aufstellen. Anschließend ist die Polizei zu verständigen, denn in den meisten Bundesländern sind Wildunfälle meldepflichtig. Das gilt auch, wenn das Tier nach der Kollision geflohen ist. Auf keinen Fall sollte man ein angefahrenes Tier berühren: Es könnte auskeilen, beißen oder mit Tollwut infiziert sein.

Wer den am Auto entstandenen Schaden von seiner Kraftfahrtversicherung regulieren lassen will, sollte sich den Wildunfall von Polizei oder Jagdpächter immer bestätigen lassen. Außerdem ist es sinnvoll, für die Versicherung Fotos von Unfallort, Tier und Fahrzeug zu machen. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.

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Edzard Bennmann

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Claus Rehse

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