Regressforderungen über die Betriebshaftpflicht gedeckt
(August 2015) Gerade im Bauhandwerk passiert es immer wieder, dass Sozialversicherungsträger Betriebsinhaber oder leitende Angestellte nach Arbeitsunfällen in Regress nehmen. Entgegen anders lautenden Informationen sind diese Regressforderungen über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Darauf weist die SIGNAL IDUNA hin.