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Kategorien: corona

Bei Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Lebensversicherungen wird Covid-19 bei der Gesundheitsprüfung behandelt wie andere Vorerkrankungen. Foto: SIGNAL IDUNA

Berufsunfähigkeitsversicherung: Keine Sonderregel für Covid-19

Eine Corona-Erkrankung oder allein die Impfung dagegen sind keine pauschalen Ausschlussgründe für die Leistung von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen. Auch bei Vertragsabschluss wird Covid-19 so behandelt wie andere Vorerkrankungen auch.

Ein starker Partner in schwieriger Zeit

(Mai 2020) Die aktuelle Situation stellt unsere ganze Gesellschaft vor bisher so nicht gekannte Herausforderungen. Wirtschaftlich sind die Auswirkungen überhaupt noch nicht absehbar. Die SIGNAL IDUNA steht als traditioneller Partner von Handwerk, Handel und Mittelstand auch in dieser Zeit fest an der Seite ihrer Kunden.

SIGNAL IDUNA lässt Kunden nicht allein

Angesichts der aktuellen Lage sehen sich viele Menschen auch finanziellen Engpässen gegenüber. Da wird es unter Umständen schwer, regelmäßige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Das kann natürlich ebenso die Beitragszahlungen für die eigene Absicherung betreffen.