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Pressemitteilung -

BSG-Urteil gegen Kassen-Wahltarife: SIGNAL IDUNA Krankenversicherung sieht eigene Rolle bestätigt

Die SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G., Dortmund, begrüßt das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Krankenversicherungswahltarifen gesetzlicher Krankenkassen vom 30. Juli. Das BSG hatte solche Tarife für rechtswidrig erklärt.

„Als fünftgrößter privater Krankenversicherer sehen wir uns darin bestätigt, unseren Kunden mit Krankenzusatzversicherungen eine hochwertige, dauerhafte Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bereitzustellen. In diesem Sinne besonders bewährt hat sich unsere langjährige Kooperation mit der IKK classic sowie den regionalen Innungskrankenkassen IKK Nord, IKK gesund plus, IKK Südwest und IKK BB“, so Stephanie Griese, Bereichsleiterin Produktmanagement der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G.

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Die SIGNAL IDUNA Gruppe geht zurück auf kleine Krankenunterstützungskassen, die Handwerker und Gewerbetreibende vor über 100 Jahren in Dortmund und Hamburg gegründet hatten. Heute hält die SIGNAL IDUNA das gesamte Spektrum an Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle Zielgruppen bereit.

Der Gleichordnungskonzern betreut mehr als zwölf Millionen Kunden und Verträge und erzielt Beitragseinnahmen in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro.

Weitere Informationen zur SIGNAL IDUNA Gruppe finden Sie auf
www.signal-iduna.de

Kontakt

Edzard Bennmann

Edzard Bennmann

Pressekontakt Pressesprecher und Leiter Unternehmenskommunikation 0231 135-3539