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Mofas und Mopeds: Freie Fahrt mit blauen Kennzeichen
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2015 nur noch mit blauen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die schwarzen Kennzeichen sind dann nicht mehr gültig. Wer dennoch weiter mit einem alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich zudem strafbar. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft aufmerksam.
Die neuen blauen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.
Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungskennzeichen?
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm3 Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.
- Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.
- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm3.
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.