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Blog-Eintrag -

Zeit gegen Rente: Minijobber können einkommensneutral private Altervorsorge aufbauen

(Januar 2015) Wer in einem „450-Euro-Job" arbeitet, kann sich zwar von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, doch empfehlenswert ist dies nicht. Minijobbern, die wegen der geringen Beitragsersparnis auf die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verzichten, entgehen viele Vorteile. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, hin.

Jeder Minijobber unterliegt automatisch der Rentenversicherungspflicht, die ihn monatlich einen Eigenanteil von 3,7 Prozent des Bruttogehalts kostet. Mit diesem geringen Eigenbeitrag sichern sich Minijobber nicht nur einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zulagenförderung für Riester-Renten. Sie sichern sich auch die Vorteile der GRV, wie etwa: Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Erfüllung der Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrenten. Außerdem werden Wartezeiten für einen möglichen früheren Renteneintritt angerechnet. Darüber hinaus arbeiten viele Minijobber in Branchen, in denen die Arbeitgeber einen tarifvertraglich geregelten Beitrag zu einer zusätzlichen Altersvorsorge zahlen wie beispielsweise für eine bAV. Dies gilt aber sehr häufig nur für in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer; hat man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, geht man leer aus.

Allerdings erwerben Minijobber nur geringe Rentenansprüche. Auf der anderen Seite reicht das Gehalt kaum aus, um zusätzlich privat vorzusorgen. Die Lösung für „hauptberufliche" Minijobber sollte daher heißen „Zeit gegen Rente". So kann der geringfügig Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Arbeitszeit von beispielsweise zwei Wochenstunden vereinbaren. Den Lohn investiert letzterer in die SIGNAL IDUNA minijobrente, wahlweise als Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung. Auch anfallende Überstunden lassen sich nutzen, um die SIGNAL IDUNA minijobrente aufzustocken.

Diese Lösung bringt beiden Seiten Vorteile. Der Minijobber erwirbt ohne Einkommensverlust eine unverfallbare, pfändungs- und Hartz-IV-geschützte Altersversorgung, die er bei einem Job-Wechsel „mitnehmen" kann. Zudem verliert er durch die Arbeitszeiterhöhung nicht seinen Status als Minijobber. Der Arbeitgeber wiederum erhöht nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, die Unternehmensbindung, sondern auch die Produktivität. Er spart darüber hinaus Steuern und Sozialabgaben und kann die Beiträge komplett als Betriebsausgaben absetzen.

Übrigens: Das Modell „Zeit gegen Rente" ist mit der SIGNAL IDUNA minijobrente auch für „Midijobber" möglich, die monatlich über 450, maximal aber 850 Euro verdienen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245