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Auch im Breitensport geht nicht viel ohne ehrenamtlich Engagterte. Foto: Omar Ram/unspash..com

Blog-Eintrag

Welttag der Ersten Hilfe: Bürgerschaftliches Engagement braucht sicheres Fundament

(September 2026) Der Welttag der Ersten Hilfe am 12. September rückt alljährlich jene Menschen in den Fokus, die im Notfall ohne Zögern zupacken. Doch über die Rettungsgasse und den Verbandskasten hinaus lenkt dieser Tag den Blick auf ein weitaus größeres Fundament unserer Gesellschaft: das Ehrenamt.

Knapp 40 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren und damit über 26 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich freiwillig für das Gemeinwohl. Ob im Sportverein, im Rettungsdienst oder in der Nachbarschaftshilfe: Ohne Ehrenamt würde das gesellschaftliche Leben vielerorts stillstehen. Doch wer schützt eigentlich diejenigen, die anderen helfen, wenn während des Einsatzes etwas passiert?

Einen weitreichenden Schutz bietet die gesetzliche Unfallversicherung. Dafür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die ehrenamtliche Hilfe freiwillig sein, anderen zugutekommen, organisiert sein und regelmäßig unentgeltlich ausgeübt werden. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die eigentliche Tätigkeit als auch den direkten Hin- und Rückweg.

Doch greift der gesetzliche Schutz nur bei unmittelbaren, zweckgerichteten Aktivitäten für die Organisation. Auch einfache Gefälligkeiten im privaten Raum fallen in der Regel aus dem gesetzlichen Raster. Das betrifft zum Beispiel die spontane Einkaufshilfe für Nachbarn, sofern sie nicht über eine offizielle kommunale Struktur organisiert ist. Eine private Unfallversicherung stockt den gesetzlichen Schutz auf der Leistungsseite auf und leistet auch bei Freizeitunfällen.

Komplexer stellt sich die Situation beim Thema Haftung dar, denn im Ehrenamt haftet man grundsätzlich für Schäden, die Dritten versehentlich zugefügt werden. Einen automatischen gesetzlichen Haftpflichtschutz gibt es nicht. Zwar stellen einige Bundesländer über subsidiäre Sammelverträge einen grundlegenden Schutz bereit und größere Vereine verfügen über eine Vereinshaftpflichtversicherung. Hier empfiehlt SIGNAL IDUNA, sicherheitshalber nachzufragen. Die potenzielle Lücke schließt eine private Haftpflichtversicherung, die allerdings Schäden im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten einschließen muss. Sie sollte sowieso jeder haben, unabhängig davon, ob ein Ehrenamt ausgeübt wird.

Wer für andere einsteht, verdient selbst den bestmöglichen Schutz. Die Überprüfung des eigenen Versicherungsstatus vor der Aufnahme eines Ehrenamts ist somit eine wichtige Erste Hilfe, die Engagierte sich selbst leisten können.

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