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So schön es am Baum auch ist, kann das Herbstlaub am Boden Probleme bereiten.  Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
So schön es am Baum auch ist, kann das Herbstlaub am Boden Probleme bereiten. Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Blog-Eintrag -

Was tun mit dem Herbstlaub?

Auch den Haftpflichtversicherungsschutz im Auge behalten

Zwar ist es im Herbst immer wieder schön, das vielfältige Farbenspiel unserer Laubbäume zu bewundern. Doch mit den ersten kalten Nächten rieselt das Blattwerk von oben und stellt nicht nur manchen Hobbygärtner vor Probleme. Die SIGNAL IDUNA hat dazu einige Tipps zusammengestellt.

Sammelt sich abgefallenes Herbstlaub auf dem Gehweg, bedeutet dies automatisch erhöhte Rutschgefahr. Zwar ist eigentlich die Gemeinde zuständig, öffentliche Straßen und Gehwege laubfrei zu halten. Doch im Allgemeinen hat sie diese Verkehrssicherungspflicht auf die Anlieger übertragen, also die Grundstückseigentümer. Diese haben dafür zu sorgen, angrenzende Bürgersteige und Wege im Herbst von Blättern zu befreien. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst im Übrigen alle Gehwege, an die das Grundstück grenzt, und nicht nur den Weg, an dem der Zugang liegt.

Ist eine Immobile vermietet, so hat der Vermieter das Recht, seine Mieter in die Pflicht zu nehmen. Das geschieht über den Mietvertrag oder die Hausordnung, sofern diese Bestandteil des Mietvertrags ist. Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Mieter ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Generell gilt: Wer Laub fegen muss, dies aber aus zeitlichen Gründen nicht kann, sei es berufs- oder urlaubsbedingt, hat für Ersatz zu sorgen. Am einfachsten ist es, wenn sich beispielsweise Mieter untereinander einigen, wer sich in Abwesenheit um das Laub kümmert.

Es ist im Übrigen verboten, die Blätter einfach in den Gully zu kehren oder im eigenen Garten zu verbrennen. Was also tun mit dem gesammelten Laub? Zum einen kann man Blätter hervorragend dazu nutzen, um die Gartenbeete winterfest zu machen. Dafür deckt man die Beete mit einer Laubschicht ab. Darüber hinaus lassen sich die Blätter kompostieren. Damit der Kompost nicht fault, sollte das Blattmaterial aber nicht mehr als rund 20 Prozent der Gesamtmasse ausmachen, empfehlen Experten.

Wenn alle Stricke reißen, also Garten, Biotonne und Kompost „ausgereizt“ sind, bleibt noch die Fahrt zum Wertstoffhof. In Säcken verpackt, ist es vielerorts möglich, seine Gartenabfälle gegen kleines Geld oder sogar gratis zu entsorgen.

Tipp der SIGNAL IDUNA: Unbedingt notwendig ist eine private Haftpflichtversicherung, Eigentümer benötigen zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Letztere ist für Einfamilienhäuser bereits in der Tarif-Variante Exklusiv der SIGNAL IDUNA- Privathaftpflichtversicherung enthalten.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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