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Unfallfaktor tiefstehende Sonne: Fahrweise anpassen

(September 2016) Spricht man über witterungsbedingte Verkehrsunfälle, denkt man in erster Linie an Unfälle infolge von Nebel, Eisglätte oder Starkregen. Doch laut Statistik waren bei zwei Dritteln dieser Unfallereignisse blendende Sonnenstrahlen die Ursache. Darauf macht die SIGNAL IDUNA aufmerksam.

Das goldene Sonnenlicht im Spätsommer und Frühherbst ist schön anzusehen, doch nicht ohne Tücken. Denn besonders morgens und abends macht sich der schon deutlich niedrigere Sonnenstand bemerkbar. Häufig blendet die tiefstehende Sonne dann trotz heruntergeklappter Sonnenblende. Damit wird es schwierig, Gegenverkehr, Radfahrer und Fußgänger, aber auch Ampeln oder Lichtzeichen an Bahnübergängen rechtzeitig zu erkennen.

Besonders gefährlich: Bricht die tiefstehende Sonne beispielsweise zwischen Bäumen oder Gebäuden hervor, ist so mancher Auto- oder Motorradfahrer für Sekunden stark geblendet. Sekunden, in denen er komplett im Blindflug unterwegs ist, bis sich das Auge an die Lichtverhältnisse gewöhnt hat. Gleiches gilt beispielsweise auch bei raschem Hell-Dunkel-Wechsel etwa in Baumalleen.

Jetzt ist es umso wichtiger darauf zu achten, dass die Scheiben, respektive das Helmvisier sauber sind. Während leichte Verschmutzungen bei „normalem“ Licht die Sicht nicht beeinträchtigen, sorgen sie bei tiefstehender Sonne für eine irritierende Streuwirkung. Für Autofahrer gilt, die Scheibenwischer regelmäßig zu säubern und auszutauschen, wenn sie abgenutzt sind. Um den Schmutzablagerungen auf der Scheibe wirkungsvoll zu begegnen, ist ein geeignetes Reinigungsmittel für die Scheibenwaschanlage sinnvoll.

Selbstverständlich sein sollte sowieso immer ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Witterungsverhältnissen angepasste Fahrweise. Steht die Sonne im eigenen Rücken, muss man beispielsweise immer damit rechnen, dass der Gegenverkehr geblendet wird. Ist die Blendwirkung zu stark, sollte man lieber anhalten und auf bessere Sichtverhältnisse warten.

Wenn es kracht, weil man beispielsweise aufgrund der tiefstehenden Sonne eine rote Ampel überfahren hat, zählt dies nicht als Ausrede, so die SIGNAL IDUNA. Gerichte und Versicherungen werden bei sonnenbedingten Fahrfehlern analog zu beispielsweise Nebelunfällen zumeist grobe Fahrlässigkeit erkennen: Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer verpflichtet, seine Fahrweise den Witterungs- und Sichtverhältnissen anzupassen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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