Blog-Eintrag -
Nahtloser Versicherungsschutz aus einer Hand
Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsabsicherung
(Oktober 2017) Mit einer privaten Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung weiß man sich gut abgesichert, wenn’s hart auf hart kommt. Doch bestehen die Versicherungen in unterschiedlichen Häusern, kann dies zu Problemen führen, sollte man berufsunfähig werden. Darauf weist die SIGNAL IDUNA hin.
Eine lange Arbeitsunfähigkeit geht enorm ins Geld. Das wird jeder bestätigen können, der auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls schon einmal längere Zeit seinem Arbeitsplatz fernbleiben musste. Die finanziellen Folgen treffen nicht nur Selbstständige, sondern auch Otto Normalverdiener empfindlich: Das Krankengeld, das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Anschluss an die Entgeltfortzahlung zahlt, liegt in der Regel deutlich unter dem erzielten Nettoeinkommen. Eine private Krankentagegeldversicherung (KTG) hilft dabei, diese Lücke zu schließen.
Doch einer langen unfall- oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit folgt allzu oft die Diagnose „berufsunfähig“. Wohl dem, der jetzt auf seine Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgreifen kann. Diese ist umso wichtiger vor dem Hintergrund, dass gesetzlich Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, bei Berufsunfähigkeit (BU) keine Rente mehr erhalten. Allenfalls besteht ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wer für seine Existenzsicherung ein Krankentagegeld bei der SIGNAL IDUNA vereinbart und das Berufsunfähigkeits-Risiko ebenfalls im gleichen Haus abgesichert hat, kann auf einen lückenlosen Versicherungsschutz vertrauen. Wenn die Zahlungen aus der Krankentagegeldversicherung vertragsgemäß enden, folgen nahtlos die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Selbst wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen sollte, dass sich der Befund „berufsunfähig“ nicht bestätigt, verlangt der Versicherer keine der bereits gezahlten BU-Renten zurück oder fordert Prämien für eingeräumte Beitragsbefreiungen nach.
Durchaus problematisch ist es unter Umständen, wenn die Verträge bei zwei verschiedenen Unternehmen bestehen, so die SIGNAL IDUNA. Denn nach den Bedingungen der privaten Krankenversicherung enden KTG-Leistungen, nachdem der Krankenversicherer feststellt, dass der Versicherte berufsunfähig ist. Kranken- und Lebensversicherer wiederum definieren Berufsunfähigkeit unterschiedlich. So kann es sein, dass der Lebensversicherer noch keine Berufsunfähigkeitsrente zahlt, obwohl der Kunde von seinem Krankenversicherer bereits kein KTG mehr erhält.