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Das Kleinflottenmodell ist Bestandteil des neuen Kfz-Tarifs der SIGNAL IDUNA. Foto: SIGNAL IDUNA
Das Kleinflottenmodell ist Bestandteil des neuen Kfz-Tarifs der SIGNAL IDUNA. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Kleinflottenmodell für Handwerk und Handel

(September/Oktober 2018) Bestandteil des neuen Kraftfahrt-Tarifs der SIGNAL IDUNA ist das Kleinflottenmodell. Hiermit können kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks und Handels jetzt auch ihren Fuhrpark absichern.

Das Kleinflottenmodell richtet sich an Betriebe, deren Fuhrpark drei bis neun Fahrzeuge umfasst. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem für Pkw, Lieferwagen, Lkw, Verkaufsfahrzeuge, aber auch für Arbeitsmaschinen. Neben besonderen Schadenfreiheitsrabatten bietet die SIGNAL IDUNA eine vereinfachte Beitragsberechnung und Sonderkonditionen.

Der Versicherungsschutz greift beim Kleinflottenmodell bei Eigenschäden – sogar auf dem eigenen Grundstück – und zusätzlich bei sogenannten BBB-Schäden. Beide Leistungen sind in der Regel ausgeschlossen oder nur gegen einen hohen Aufpreis versicherbar. „BBB-Schäden“ steht dabei für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Versichert sind damit zum Beispiel Schäden an Bremsen, durch verrutschte Ladung oder gebrochene Radaufhängungen und Achsen infolge eines Unfalls. Ebenfalls enthalten ist für alle Fahrzeuge eine 12-monatige Neu- oder Kaufwertentschädigung. Damit ist der Betrieb geschützt gegen finanzielle Verluste nach einem Totalschaden des Firmenfahrzeugs infolge eines Unfalls oder Diebstahls.

Darüber hinaus lassen sich leistungsstarke Bausteine optional in den Versicherungsschutz integrieren wie beispielsweise umfangreiche Schutzbriefleistungen. Hierzu gehört aber auch die so wichtige GAP-Deckung. Diese schließt die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn etwa ein finanzierter oder geleaster Lkw beispielsweise nach einem Unfall ein Totalschaden ist. Der durch den Versicherer ersetzte Marktwert oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist nämlich in der Regel deutlich niedriger als der Anschaffungspreis. Ist der beispielhafte Lkw geleast, muss der Betriebsinhaber der Leasinggesellschaft jedoch zumeist den vollen Preis erstatten, abzüglich der bis dahin gezahlten Raten. Somit kann der Unternehmer schnell auf fünfstelligen Beträgen sitzen bleiben, die aus dem Betriebsvermögen zu zahlen sind.

Für Firmen-Pkw gibt es zudem weitere hinzu versicherbare Bausteine, um den Versicherungsschutz weiter abzurunden. Darunter befinden sich ein Rabattschutz, der Fahrer- und Personenschutz, der Auslandsschadenschutz und der Autoschutz. Letzterer verlängert beispielsweise die Neuwertentschädigung auf 36 Monate.

Übrigens: Wer zum 1. Januar 2019 seinen Kraftfahrt-Versicherer wechseln möchte, muss schnell handeln. Bis spätestens zum 30. November muss die Kündigung beim Versicherer eingetroffen sein, damit die Änderung zum Jahresbeginn 2019 wirksam werden kann.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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