Blog-Eintrag -
Cyber-Kriminalität trifft jeden zweiten Internetnutzer
(März 2019) Glaubt man der Statistik, so wurde in Deutschland bereits jeder zweite Internetnutzer Opfer von Cyber-Kriminellen. Die Fallzahlen steigen weiter. Um als Geschädigter zu seinem Recht zu kommen, ist es sinnvoll, eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Das empfehlen die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen, eine Marke der SIGNAL IDUNA-Tochter DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG.
Die zunehmende Digitalisierung bringt nicht nur Vorteile mit sich. Auch Kriminellen eröffnet sie neue „Geschäftsfelder“. Laut Statistik des Bundeskriminalamts stieg 2017 die Anzahl der Fälle von Cyberkriminalität im engeren Sinne um vier Prozent an, auf rund 86.000. Eingangin diese Statistik finden allerdings nur die verschiedenen Spielarten von Computerbetrug, Datendiebstahl oder Sabotage, wie zum Beispiel der Versand von Viren.
Fasst man den Begriff „Cyberkriminalität“ weiter und nimmt alle über das Internet begangenen Straftaten wie etwa Erpressungsversuche hinzu, so kommt man schon auf fast 252.000 Vorfälle. Nicht berücksichtigt sind dabei die Fälle, die die Geschädigten gar nichterst angezeigt haben. Das Bundeskriminalamt geht von einer Dunkelziffer aus, die die erfassten Zahlen um ein Vielfaches übersteigt. So zeigt die Mehrzahl der Opfer einen Fall von Cyberkriminalität erst an, wenn sie einen finanziellen Schaden erlitten haben. Wer erpresst wird, zum Beispiel mit der Blockade seines Rechners, zahlt oft das geforderte Lösegeld und lässt den Fall ansonsten auf sich beruhen. Spürt der Virenschutz des Rechners verdächtige Kandidaten auf, so unternimmt der Betroffene in der Regel nichts weiter, es sei denn, der Fall ist mit Löschen der Schadsoftware nicht erledigt. Unternehmen wiederum scheuen oft den Gang zur Polizei, weil sie beispielsweise um ihren guten Ruf fürchten.
Die ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen bieten mit dem Rechtsschutz für das Privatleben auch im Falle von Cyberkriminalität leistungsstarke Unterstützung. Cybermobbing oder auch Internet-Betrug sind nur zwei Beispiele für Delikte, mit denen Internetnutzer inzwischen leider häufig in Berührung kommen. So entpuppt sich zum Beispiel nicht selten die als neu gekaufte Ware als „altes Schätzchen“. Gerne zieht sich dann der Verkäufer auf den Ausschluss der Gewährleistung zurück und weigert sich, den Artikel zurückzunehmen. In solchen Fällen hilft die Rechtsschutzversicherung dem Geschädigten dabei, einen unabhängigen Anwalt zu konsultieren. Geht die Sache vor Gericht, so übernimmt der Rechtsschutz für das Privatleben auch die Verfahrenskosten. Auch im Falle von Cybermobbing erfahren der Versicherte oder seine Familienangehörigen Unterstützung, zum Beispiel wenn es darum geht, den Schädiger auf Schadenersatz und Unterlassung zu verklagen.
Der ALLRECHT Rechtsschutz für das Privatleben beinhaltet als Kombinations-Tarif einen umfassenden Versicherungsschutz für den privaten Bereich: Er bietet die Absicherung aller wichtigen Leistungsbereiche, vom Schadenersatz-Rechtsschutz über den Arbeits-Rechtsschutz bis hin zum erweiterten Straf-Rechtsschutz. Darüber hinaus profitieren die Versicherten von einem guten Schutz bei Streitigkeiten aufgrund von Cyberkriminalität.