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Die Regel lautet: Rechts zu überholen ist verboten. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Foto: SIGNAL IDUNA
Die Regel lautet: Rechts zu überholen ist verboten. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

ARCD: Rechts überholen – ist das erlaubt?

(Januar 2018) Schon in der Fahrschule lernt man: Rechts zu überholen ist verboten. Doch gilt das nicht immer, so der ARCD Bad Windsheim, Kooperationspartner der SIGNAL IDUNA.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) formuliert es eindeutig: „Es ist links zu überholen“ (§ 5, Abs. 1). Das gilt auch für das Überholen von langsameren Fahrzeugen, die auf der Autobahn hartnäckig die Mittelspur blockieren. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen – sogar auf der Autobahn.

Ist der Verkehr auf der Autobahn so dicht, dass sich Fahrzeugschlangen auf den Fahrstreifen bilden, darf rechts schneller gefahren werden als links. Allerdings dürfen Fahrzeuge stehende oder langsam fahrende Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen nur „mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen“ (StVO § 7, Abs. 2a). Das heißt laut aktueller Rechtsprechung: Bewegt sich eine Fahrzeugschlange auf der linken Spur nicht schneller als 60 km/h, dürfen Fahrzeuge auf der rechten Spur mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit vorbeifahren, so der ARCD.

Außerdem darf man beispielsweise rechts überholen auf dem Einfädelungsstreifen bei einer Autobahneinfahrt oder beim Einfahren auf andere Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Anders aus sieht es dagegen auf Ausfädelungsstreifen, über die man von einer Schnellstraße abfährt. Lediglich, wenn der Verkehr auf dem durchgehenden Fahrstreifen stockt oder steht, darf hier mit mäßiger Geschwindigkeit überholt werden, erinnert der ARCD.

Auch innerhalb geschlossener Ortschaften sieht die StVO Ausnahmen vom Rechtsüberholverbot vor. So darf man beispielsweise den Fahrstreifen frei wählen, wenn mehrere vorhanden sind und mit Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen rechts an anderen vorbeifahren. Erlaubt ist das Vorbeifahren rechts unter anderem auch, wenn ein Fahrzeug links blinkt und sich zum Linksabbiegen eingeordnet hat. Eine Ausnahme gibt es zudem für Rad- und Mofafahrer: Sie dürfen bei ausreichend Raum wartende Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen rechts überholen.

Im Straßenverkehr braucht man Ruhe und Gelassenheit sowie eine gesunde Portion Vorsicht. Für den Fall der Fälle sollte man sich zudem auch auf seine Kfz-Versicherung verlassen können: Im letzten Fairness-Ranking der Wirtschaftszeitschrift Focus-Money erhielt die SIGNAL IDUNA einmal mehr die Auszeichnung „Fairster Kfz-Versicherer“. Neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis werteten die knapp 3.000 befragten Versicherten über Kundenservice, -beratung und –kommunikation sowie Schadensregulierung und das Produktangebot. In fünf Kategorien schnitt die SIGNAL IDUNA mit der Bestnote ab und rangiert damit wie in den vergangenen fünf Jahren auch innerhalb der Spitzengruppe vorne.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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