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Mit dem SI-Abmahnschutz stellt die SIGNAL IDUNA dem Online-Handel einen effektiven Assistenten zur Seite. Foto: GettyImages
Mit dem SI-Abmahnschutz stellt die SIGNAL IDUNA dem Online-Handel einen effektiven Assistenten zur Seite. Foto: GettyImages

Blog-Eintrag -

Abmahnungen – Der Teufel steckt im Detail

SI-Abmahnschutz unterstützt Online-Handel

(Juli 2020) Rein technisch gesehen ist es inzwischen sehr einfach geworden, einen Online-Shop zu gründen. Doch der Teufel steckt im Detail, und Abmahnungen können teuer werden. Hier bietet der SI-Abmahnschutz wertvolle Unterstützung.

Die eigene Online-Präsenz birgt viele Fallstricke, die leicht zu Abmahnungen führen. Schließlich ist eine Reihe von Vorschriften zu beachten: Das reicht vom Vorhandensein einer aktuellen Widerrufsbelehrung bis hin zu korrekten Hinweisen zur Mängelhaftung oder die Pflicht einer vollständigen Datenschutzerklärung. Und auch Verletzungen der Impressumspflicht oder Urheberrechtsverstöße und mangelhafte Produktbeschreibungen führen immer wieder zu Problemen.

So verkaufen seit Beginn der Corona-Krise beispielsweise viele Online-Shops selbstgemachte Stoffmasken. Wer dann Begriffe wie „Atemschutz“ oder „Mundschutz“ verwendet, um seine Produkte zu beschreiben, verstößt gegen die „produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach §4 des Medizinproduktgesetzes“. Das zieht nicht nur schnell eine Abmahnung nach sich, sondern auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Gesamtkosten erreichen inklusive Anwaltsgebühren schnell vierstellige Werte.

Mit dem SI-Abmahnschutz stellt die SIGNAL IDUNA dem Online-Handel einen effektiven Assistenten zur Seite. Der Tarif lässt sich komplett online beantragen und abschließen. Der SI-Abmahnschutz ist direkt mit dem erfolgreichen Abschluss aktiv – ohne Wartezeit. Erhält der Versicherte eine Abmahnung, leitet er sie einfach an die SIGNAL IDUNA weiter. Die Versicherungssumme beläuft sich auf 100.000 Euro – komplett ohne Selbstbeteiligung. Das umfasst unter anderem den Ersatz von Gerichts- und Anwaltskosten sowie der außergerichtlichen Mahnkosten, aber auch von Schadenersatzforderungen Dritter. Der Schutz umfasst darüber hinaus zum Beispiel auch Blog-Veröffentlichungen in Zusammenhang mit den eigenen Produkten und Dienstleistungen.

Händler, die über externe Plattformen wie Amazon, Ebay oder Rakuten handeln, können ihren SI-Abmahnschutz entsprechend optional erweitern.

Weitere Informationen: www.signal-iduna.de/abmahnschutz; www.anfassbargut.com

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Edzard Bennmann

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Claus Rehse

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