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Die extremen Niedrigzinsen und die Stagnation der Verbreitung machen eine tiefgreifende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge dringend erforderlich.
(Februar 2017) Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern fristet die betriebliche Altersversorgung (bAV) seit Jahren eher ein „stiefmütterliches Dasein“. Dies soll das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ ändern, das voraussichtlich 2018 kommen wird.
Heute hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf zum „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ vorgelegt. Er sieht unter anderem eine höhere Riesterzulage vor sowie Zuschüsse für Geringverdiener.
Über 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung. Wer sich diesen Zuschuss nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des Jahres handeln.
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