Entgeltumwandlung spart Sozialabgaben: Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter beteiligen
(Januar/Februar 2019) Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Seit 1. Januar 2019 gilt hier eine Neuregelung. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Gruppe aufmerksam.