Dokument -
Regressforderungen über die Betriebshaftpflicht gedeckt
(August 2015) Gerade im Bauhandwerk passiert es immer wieder, dass Sozialversicherungsträger Betriebsinhaber oder leitende Angestellte nach Arbeitsunfällen in Regress nehmen. Entgegen anders lautenden Informationen sind diese Regressforderungen über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Darauf weist die SIGNAL IDUNA hin.
go to media item
- Lizenz:
- Nutzung in Medien
Die Inhalte können von Journalisten, Bloggern, Kolumnisten, Schöpfern der öffentlichen Meinung usw. heruntergeladen werden. Sie können in verschiedenen Medienkanälen verwendet und geteilt werden, um Ihre Pressemitteilungen, Beiträge oder Informationen weiterzugeben, darüber zu berichten und/oder zu kommentieren - vorausgesetzt, dass der Inhalt nicht verändert wird. Der Autor oder Schöpfer wird in dem Umfang und in der Weise ausgewiesen, wie es übliche Praxis ist (dies bedeutet z.B., dass Fotografen namentlich genannt werden).
- Dateiformat:
- .docx