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Einbruchschutz: Der Staat hilft mit

Blog-Eintrag -

Einbruchschutz: Der Staat hilft mit

(März/April 2016) Wohnungseinbrüche sind ein Problem mit steigenden Fallzahlen. Umso mehr ist in Sachen Prävention Initiative von Eigentümern und Mietern gefragt, mahnt die SIGNAL IDUNA. Zumal die Nachrüstung von Sicherheitstechnik auch von staatlicher Seite gefördert wird.

Seit Jahren steigen die Aufwendungen der Versicherer für Schäden infolge von Einbrüchen. So kratzte die Summe der ausgezahlten Versicherungsleistungen im Jahr 2014 bereits an der 500-Millionen-Euro-Marke. Nach einem Wohnungseinbruch aber leiden viele der Opfer zusätzlich unter psychischen Problemen, allein dadurch, dass Fremde in die engste Privatsphäre eingedrungen sind. Fast 20 Prozent der Betroffenen ziehen daher nach einem Einbruch aus.

Dabei genügen bereits relativ einfache Maßnahmen, um Einbrechern das Leben zu erschweren und nicht selten sogar eine Tat zu verhindern. Einbruchhemmende Wohnungstüren, der Einbau eines Türspions oder besserer Verriegelungstechnik sind nur einige der sinnvollen Möglichkeiten.

Bereits seit November 2015 können Eigentümer, aber auch Mieter vom Förderprogramm Einbruchschutz der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren. Ab voraussichtlich April 2016 gibt es sogar zwei Möglichkeiten der Förderung. Zum einen gewährt die KfW einen Zuschuss, wenn man seine vier Wände beispielsweise mit einbruchhemmenden Wohnungs-und Haustüren ausstattet oder die Fenster sichert. Neben der Zuschussförderung gibt es ab April 2016 auch die Möglichkeit, für Maßnahmen des Einbruchschutzes einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW zu beantragen.

Um die Unterstützung zu erhalten, müssen die Anträge rechtzeitig gestellt werden, also vor Beginn der Arbeiten. Zweitens ist die Nachrüstung durch einen Fachbetrieb auszuführen. Weitere Infos zu Fördermöglichkeiten und Einbau einbruchhemmender Produkte gibt’s beispielsweise im Internet unter:

www.kfw.de/einbruchschutz

www.k-einbruch.de

Zum Schluss noch ein Tipp der SIGNAL IDUNA: Wer einen Einbruchdiebstahl gegenüber seiner Versicherung geltend macht, ist in der Nachweispflicht. Daher ist es wichtig, den wertvollen Hausrat zum Beispiel über Fotos und Einkaufsbelege gut dokumentieren zu können. Diese Unterlagen können nach einem Schaden als Nachweis gegenüber dem Versicherer dienen. Außerdem ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich, damit der Fall bearbeitet wird.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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