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Auto: Keine Angst vorm Kreisverkehr

Blog-Eintrag -

Auto: Keine Angst vorm Kreisverkehr

(März/April 2015) Sie gelten als sicher und leicht zu handhaben: Kreisverkehre, die auch bei uns zunehmend Verbreitung finden. Doch welche Regeln gelten eigentlich fürs Ein- und Ausfahren? Die SIGNAL IDUNA gibt dazu ein paar Tipps.

Während zum Beispiel in Frankreich der sogenannte „Rondpoint" seit vielen Jahrzehnten zur Regelung des Verkehrsflusses eingesetzt wird, ist dies hierzulande erst seit Mitte der 1990er-Jahre wieder verstärkt der Fall. Kreisverkehre können dafür sorgen, dass der Verkehr störungsfreier fließt, als dies beispielsweise an ampel- oder vorfahrtsgeregelten Kreuzungen der Fall ist. Das hat natürlich auch positive Effekte auf die Umweltbelastung aufgrund von Abgasen und Lärm. Darüber hinaus verlaufen Unfälle aufgrund geringerer Geschwindigkeiten zumeist glimpflich.

Das Einfahren und Ausfahren ist beim Kreisverkehr klar geregelt, dennoch beschleicht so manchen Autofahrer gerade bei mehrspurigen Systemen ein mulmiges Gefühl. Denn gerade in stark befahrenen Kreisverkehren kommt es insbesondere bei Ein- und Ausfahrten leicht zu unfallträchtigen Situationen, so die SIGNAL IDUNA. Besonders zu achten ist dabei auch auf Fußgänger und Radfahrer.

Generell gilt: Der Kreisverkehr hat Vorfahrt; wer einfahren will, muss warten. An den Einfahrten machen dies die entsprechenden Verkehrzeichen kenntlich: das Schild „Vorfahrt gewähren" über dem blauen runden „Kreisverkehr"-Schild. Fehlt das obere Schild, dann gilt rechts vor links, und die Fahrzeuge im Kreisverkehr müssen die einfahrenden passieren lassen. In mehrspurigen Kreisverkehren sollte man sich rechts halten, wenn man den Kreisel an der nächsten Ausfahrt verlassen möchte. Befindet man sich links, ist es besser, noch eine Runde zu drehen, anstatt die Ausfahrt zu erzwingen.

Wie steht’s aber mit der Blinkpflicht? Diese gilt nur beim Ausfahren; bei der Einfahrt ist es in Deutschland sogar verboten, den Blinker zu setzen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ab und an befinden sich in der Kreismitte flache, an den Rändern gepflasterte „Inseln". Diese dienen dazu, beispielsweise Bussen das Passieren von kleinen Kreiseln zu ermöglichen, die sie ansonsten aufgrund der Fahrzeuggröße nicht nutzen könnten. Normale Autos dürfen dagegen diese Inseln nicht überfahren.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245