Pressemitteilungen
Schlagworte
Online-Umfrage: Die Zuschusspflicht bei Betriebsrenten kommmt ab 1. Januar 2019
Pressemitteilungen • Dez 17, 2018 16:00 CET
Ab dem 1. Januar 2019 wird die bislang freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter zur Pflicht. Bei allen neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent als Ausgleich für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge in den Vorsorgevertrag einzahlen.