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Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen
Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann für Versicherungen

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Versicherungsbranche hat gelernt: Rund fünf Prozent weniger zulässige Beschwerden als im Vorjahr

Der scheidende Ombudsmann für das Versicherungswesen bescheinigt der Branche, dazugelernt zu haben. „Wir haben 2018 mit gut 14.000 zulässigen Beschwerden rund fünf Prozent weniger erhalten als im Jahr davor“, sagte Günter Hirsch im Interview mit dem GDV-Magazin „Positionen“.

Versicherer verstünden zunehmend, Beschwerden von Kunden als Chance zu begreifen, resümiert Hirsch, der sein Amt Ende März nach elf Jahren abgibt. In dieser Zeit habe sich sein Bild von der Versicherungsbranche verändert: „Ich kann zumindest sagen, dass es bei Beschwerden eher selten um einen harten Streit ums Recht geht, sondern um einen Mangel an Transparenz und Klarheit. Dies beginnt bei den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bezieht sich aber auch auf die laienverständliche Vermittlung der Entscheidung des Unternehmens. Gerade wenn die Beschwerde erfolglos ist, erklären wir dies dem Verbraucher so, dass er es nachvollziehen kann.“

„Kein systematisches Hintertreiben der Schadenregulierung“

Ein systematisches Hintertreiben der Schadenregulierung von Versicherern konnte Hirsch in seiner Amtszeit nicht feststellen: „Das ist definitiv nicht so. Einzelfälle gibt es, das ist klar. Das Bundesjustizministerium hat das übrigens einmal bei deutschen Gerichten empirisch abgefragt: Die Gerichte haben durchweg verneint, dass Versicherer systematisch die Regulierung von Ansprüchen verzögerten oder ablehnten.“

Ansprechpartner:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Pressesprecher
Christian Ponzel

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