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Tipps für die fünfte Jahreszeit im Straßenverkehr

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Tipps für die fünfte Jahreszeit im Straßenverkehr

Die „Fünfte Jahreszeit" strebt ihrem Höhepunkt entgegen. Damit keine bösen Überraschungen lauern, gibt der ARCD, Kooperationspartner der SIGNAL IDUNA, Tipps für die fünfte Jahreszeit im Straßenverkehr.

Es ist kein Geheimnis, dass die Polizei in nächster Zeit verstärkt Autofahrer auf Alkohol am Steuer kontrolliert. Aber nicht nur deshalb sollten feiernde Narren das Auto stehen lassen. Schon geringe Mengen an Alkohol verringern die Reaktionsfähigkeit. Abgesehen von der Gefährdung für sich und Andere wird Fahren unter Alkoholeinfluss mit saftigen Strafen geahndet: Schon ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein, es drohen Punkte und Bußgeld, wenn der Fahrer Fahrauffälligkeiten zeigt und zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Bei 0,5 Promille gibt es mindestens zwei Punkte in Flensburg, eine Strafe von 500 Euro und der Führerschein ist für wenigstens einen Monat weg. Ab 1,1 Promille droht nach einem Unfall sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Unter-21-Jährige gilt eine noch striktere Regel beim Autofahren, nämlich die Null-Promille-Grenze. Mindestens 250 Euro Bußgeld, zwei Punkte und eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sind die Folgen, wenn man erwischt wird. Für den Begleiter eines Fahranfängers, der am Begleiteten Fahren mit 17 teilnimmt, gilt übrigens die 0,5-Promille-Grenze.

Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist der Restalkohol: Der Körper baut gerade einmal 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde ab. Daher ist es sinnvoll, am „Tag danach" länger zu warten, bis man sich wieder hinters Steuer setzt und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen.

Eine Falle, in die man leicht tappen kann, sind Masken und Kostümierungen im Straßenverkehr, denn diese dürfen weder die Sicht versperren noch Gehör und Bewegungsfreiheit einschränken. Hierfür kann ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro verhängt werden.

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Edzard Bennmann

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