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Kfz-Regionalklassen 2017: günstiger Norden, unfallträchtige Großstädte

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Kfz-Regionalklassen 2017: günstiger Norden, unfallträchtige Großstädte

Knapp 6,3 Millionen Autofahrer in Deutschland profitieren zukünftig von besseren Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, rund 4,8 Millionen werden heraufgestuft. Das ist das Ergebnis der aktuellen Regionalstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für weitere 28,5 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte bleiben die Regionalklassen des Vorjahres erhalten.

Besonders niedrige Einstufungen ergeben sich weiterhin für Autofahrer in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweit beste Schadenbilanz in der Kfz-Haftpflichtversicherung errechneten die Statistiker des GDV für den Zulassungsbezirk Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Hohe Regionalklassen gelten vor allem in Großstädten sowie in Teilen Bayerns. Die schlechteste Schadenbilanz ergab sich für Offenbach am Main.

Für die Kaskoversicherungen ändert sich durch die aktuelle Regionalstatistik nur wenig: Von den über 33 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherten rutschen knapp zwei Millionen in niedrigere, knapp 2,4 Millionen in höhere Regionalklassen; für die anderen Versicherten bleibt alles beim Alten. Die beste Schadenbilanz in der Vollkaskoversicherung erreicht die Wesermarsch in Niedersachsen, in der Teilkaskoversicherung der bayerische Zulassungsbezirk Bamberg. Die schlechteste Schadenbilanz in der Voll- und Teilkaskoversicherung weist wie im Vorjahr der Landkreis Ostallgäu in Bayern auf.

Die Regionalklassen werden für die insgesamt 415 deutschen Zulassungsbezirke einmal im Jahr vom GDV herausgegeben und spiegeln die Schadenbilanz der Regionen wider. Entscheidend ist dabei nicht, wo ein Unfall passiert oder ein anderer Kaskoschaden entstanden ist, sondern in welchem der Zulassungsbezirke der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.

Die Regionalstatistik des GDV ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar 2017.

Ansprechpartnerin Kathrin Jarosch
Tel.: 030 / 2020-5903
k.jarosch@gdv.de

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