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GKV-Höchstbeitrag steigt voraussichtlich auf rund 775 Euro im Monat

Die Bundesregierung hat die vorläufigen Grenzwerte in der Sozialversicherung für 2016 festgelegt. In der Krankenversicherung steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze um jeweils 1.350 Euro im Jahr. Die Werte gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat, die gegen Ende November/Anfang Dezember erwartet wird.

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 4237,50 Euro (Monatswert) steigt auch der GKV-Höchstbeitrag. Darüber hinaus prognostizieren Experten, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nächstes Jahr ebenfalls steigen wird und voraussichtlich bei 1,1 % bis 1,2 % liegen soll. Damit würde der Höchstbeitrag inklusive Pflege im nächsten Jahr ca. 775 Euro im Monat betragen. Absolut gesehen sind das bis zu ca. 30 Euro im Monat mehr. Für Arbeitnehmer beträgt die Mehrbelastung in der Spitze knapp 20 Euro monatlich.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245