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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist aus Arbeitgebersicht ein wichtiges Instrument, um Fachkräften zu rekrutieren und zu binden. Ein kompetenter und erfahrener Durchführungspartner in der betrieblichen Altersversorgung ist SIGNAL IDUNA. Das hohe Niveau von Produkten und Services bestätigen drei aktuelle Bewertungen unabhängiger Ratinginstitute.
Der Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/Rheinland-Pfalz, die IG METALL und die SIGNAL IDUNA Gruppe gehen gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Altersvorsorge.
In der betrieblichen Altersvorsorge wird der Arbeitgeberzuschuss ab 1. Januar 2022 auch für Altverträge Pflicht. Die Regelung gilt allerdings nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. SIGNAL IDUNA empfiehlt Arbeitgebern, bereits jetzt damit zu beginnen, sämtliche Vereinbarungen prüfen und anpassen zu lassen.
(Januar 2021) Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber den 2018 eingeführten Freibetrag zur Grundsicherung auf 223 Euro erhöht. Damit lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) auch für diejenigen, die nur ein geringes Einkommen beziehen.
(Dezember 2020) Dass die gesetzliche Rente allein nicht zur Alterssicherung ausreicht, ist inzwischen fast schon eine Binsenweisheit. Genauso wie die Tatsache, dass ohne zusätzliche Vorsorge der gewohnte Lebensstandard im Alter nicht aufrecht zu erhalten ist. Mit der „Fleischer-Rente“ machen die Tarifparteien des Fleischerhandwerks und SIGNAL IDUNA Nägel mit Köpfen.
(Januar/Februar 2019) Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Seit 1. Januar 2019 gilt hier eine Neuregelung. Darauf macht die SIGNAL IDUNA Gruppe aufmerksam.
Die Rentenreformen der Jahrtausendwende erfüllen bisher weitestgehend die in sie gesetzten Erwartungen. Einbußen im Rentenniveau lassen sich mit Riester-Rente und betrieblicher Altersvorsorge (bAV) abfangen. So ein Fazit einer aktuellen Prognos-Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Zu wenig Arbeitnehmer nutzen ihr Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, Teile seines Lohns oder Gehalts per Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung (bAV) aufzuwenden. Auch wer den gesetzlichen Mindestlohn erhält, kann vorbehaltlich tarifvertraglicher Regelungen von diesem Recht Gebrauch machen, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.
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