Direkt zum Inhalt springen

Blog-Eintrag -

Wegwerfen verboten: Was tun mit fehlgeleiteter Post

Wenn in der Urlaubszeit auch der eigene Briefträger Ferien macht, kommt es ab und an vor, dass Postsendungen im Briefkasten landen, die eigentlich für jemand anderen gedacht sind. Was tun mit diesen sogenannten „Fehlwürfen“? Die SIGNAL IDUNA gibt ein paar Tipps zum Thema.

Handelt es sich bei dem Irrläufer um eine Sendung der Deutschen Post, ist das weitere Vorgehen ziemlich einfach. So kann man beispielsweise den falsch zugestellten Brief am nächsten Tag dem Briefträger wieder mitgeben. Alternativ ist es möglich, die Sendung in einen Briefkasten zu werfen oder in einer Postfiliale wieder abzugeben. Portokosten fallen dagegen an, wenn man den Brief zurück an den Absender schicken möchte.

Kommt der Fehlwurf über einen der alternativen Zustelldienste, ist häufig auf dem Umschlag eine Service-Telefonnummer vermerkt, damit die Sendung wieder abgeholt werden kann. Falls nicht, lässt sich die Kontaktmöglichkeit leicht übers Internet herausfinden. Weggeworfen oder geöffnet werden dürfen solche falsch zugestellten Sendungen nicht, so die SIGNAL IDUNA. Das könnte als Sachbeschädigung oder Verstoß gegen das Briefgeheimnis gelten.

Da Informationen und Grüße häufig auf elektronischem Weg ausgetauscht werden, sind auch fehlgeleitete Emails ein Thema. Wie man mit diesen umzugehen hat, ist nicht klar geregelt. Kommt drauf an, könnte man sagen. Allerdings ist das Weitergeben oder gar der Verkauf von Kontaktdaten – beispielsweise Absender, Adressaten – aus solchen Mails unzulässig. Enthält die Mail vertrauliche Informationen etwa geschäftlicher, aber auch persönlicher Art, so sollte sich der irrtümliche Empfänger zweimal überlegen, ob er die Mail weiterleitet oder zum Beispiel im Netz veröffentlicht.

Ohne Belang sind die häufig unter Mails stehenden, sogenannten Disclaimer, so die SIGNAL IDUNA. Diese Klauseln warnen in oft harschem Ton zum Beispiel vor unbefugter Lektüre, fordern dazu auf, den Absender zu benachrichtigen und die Mail sofort zu löschen. Solche Rechtsbelehrungen sind Experten zufolge wirkungslos und damit überflüssig.

Themen

Kategorien

Kontakt

Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

Zugehörige Meldungen