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Blog-Eintrag -

Sicher dem Winterdienst begegnen: Keine Angst vor Schneepflügen

(Januar 2015) Januar bis März zählen hierzulande statistisch zu den schneereichsten Monaten. Dann sind wieder vermehrt Räumfahrzeuge unterwegs, die zwar die Straßen passierbar halten, doch gleichzeitig den Autofahrer oft zusätzlich verunsichern. Die SIGNAL IDUNA und ihr Kooperationspartner ARCD geben Tipps, worauf bei einer Begegnung mit einem Schneepflug zu achten ist.

Zum Jahresbeginn haben Autofahrer verstärkt mit winterlichen Straßenverhältnissen zu kämpfen. Die Schneepflüge der Gemeinden und Autobahnmeistereien sorgen dafür, dass trotz Schnee und Eis ein Durchkommen ist. Dennoch befällt die meisten Autofahrer ein mulmiges Gefühl, wenn sie auf die meist überbreiten Fahrzeuge treffen.

Die wichtigste Regel lautet: das Räumfahrzeug im Einsatz nicht überholen. Zum einen ist die Straße davor noch nicht geräumt und gestreut und damit möglicherweise glatt. Zum zweiten bedeutet der durch das Räumen eventuell entstandene Schneewall neben dem Schneepflug eine zusätzliche Gefahrenquelle. Da man nach dem Überholen zumeist seine Geschwindigkeit auf dem nicht bearbeiteten Straßenabschnitt wieder verringern muss, ist der Zeitgewinn eines solchen Überholmanövers sowieso überschaubar, gibt die SIGNAL IDUNA zu bedenken.

Der ARCD rät, unbedingt genügend Abstand zu lassen zum vorausfahrenden Räumfahrzeug, denn sonst kann das Gemisch aus Splitt, Salz- und Eispartikeln auf dem eigenen Fahrzeug landen, den Lack beschädigen und die Scheibe verschmutzen. Ein gefährlicher Trugschluss ist es, zu glauben, dass hinter dem Räumfahrzeug keine Glätte mehr herrscht. Bis das Salz wirkt, kann es etwas dauern, so der ARCD.

Besondere Vorsicht muss man auf Autobahnen walten lassen, warnt die SIGNAL IDUNA, denn hier sind häufig mehrere Schneepflüge parallel im Einsatz. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt es Räumfahrzeugen ausdrücklich, soweit erforderlich, beispielsweise auf Autobahnen zu fahren, ohne die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit zu erreichen. Dadurch ist gerade bei den im Winter oft schlechten Sichtverhältnissen die Kollisionsgefahr erhöht. Wer überholt, fährt oft erstmal im Blindflug, da das aufgewirbelte Matschgemisch für erhebliche Sichtbehinderung sorgt. Fahren die Räumfahrzeuge dazu gestaffelt, ist der Abstand zwischen ihnen für ein Überholmanöver oft zu knapp. Kommt es aufgrund einer unpassierbaren Fahrbahn zu einem Stau, heißt es, ausreichend Platz zu lassen für den Winterdienst.

Wenn Räum- und Streufahrzeuge entgegenkommen, heißt es Ruhe zu bewahren, die Geschwindigkeit zu verringern und möglichst rechts zu fahren. Schließlich beträgt die Breite eines Schneepfluges inklusive Schaufel nicht selten mehr als vier Meter.

Der ARCD ruft Verkehrsteilnehmer außerdem auf, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass genug Platz für das Durchkommen der Räumfahrzeuge ist. Denn es passiert immer wieder, dass der Winterdienst vor allem in den frühen Morgenstunden aufgrund von parkenden Autos seine Arbeit nicht verrichten kann – sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Fahrbahn. Dafür ist eine Fahrspurbreite von mindestens drei Metern, besser noch 3,50 Metern nötig.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245