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Blog-Eintrag -

Kuschelzeit statt Papierkrieg

Formalien rund ums Baby mit Köpfchen angehen

(Dezember 2015) Ist endlich der ersehnte Nachwuchs da, steht den jungen Eltern sicher nicht der Sinn nach einem Ämter- und Formularmarathon. Allerdings sind bestimmte Formalitäten unvermeidbar. Doch wer schlau ist, kann bereits einiges vor der Geburt erledigen, so die SIGNAL IDUNA.

Wer direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen will, muss diese bis spätestens sieben Wochen vor der Geburt „eintüten“. Der Antrag ist schriftlich beim Arbeitgeber zu stellen. Für Geburten ab 1. Juli 2015 hat der Gesetzgeber die Elternzeitregelung zugunsten der Eltern flexibilisiert. Nun können von den insgesamt drei Jahren bis zu 24 Monate auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden – vorher waren dies 12 Monate. Diese Zeit muss dem Arbeitgeber 13 Wochen vorher angezeigt werden. Seine Zustimmung ist aber nicht mehr nötig.

Sind die Eltern unverheiratet, sollte der Vater bereits vor der Geburt seine Vaterschaft anerkennen. Das macht er beim Jugendamt. Am besten kommt die Mutter direkt mit, dann können die Eltern gleich schon das gemeinsame Sorgerecht eintragen lassen, falls gewünscht. Verheiratete Eltern können sich an dieser Stelle zurücklehnen: Sie müssen nichts unternehmen.

Ist das Kind geboren, braucht es eine Geburtsurkunde. Diese müssen die Eltern spätestens fünf Tage nach der Geburt beim Standesamt beantragen. Viele Geburtskliniken bieten dieses aber bereits „inhouse“ an: Die Urkunden kann man dann beim Standesamt abholen oder sich häufig nach Hause schicken lassen. Zwar meldet das Standesamt die Geburt meistens auch dem Einwohnermeldeamt. Doch ist es ratsam, dort nach rund einem Monat nachzuhaken, ob die Daten auch vorliegen. Dies ist zum Beispiel wichtig, um den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.

Der Staat zahlt ab Geburt bis zu 14 Monate Elterngeld, allerdings nur drei Monate rückwirkend. Wer also nichts verschenken möchte, sollte die Leistung innerhalb der ersten drei Monate nach Erhalt der Geburtsurkunde beantragen, und zwar bei der zuständigen Elterngeldstelle. Diese findet man beispielsweise online auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.

Neu hinzugekommen ist seit 1. Juli 2015 das ElterngeldPlus, das zusammen mit dem herkömmlichen Elterngeld beantragt wird. Dabei „tauscht“ man einen konventionellen Elterngeldmonat in zwei Monate um, in denen man ElterngeldPlus bezieht. Dadurch lässt sich der Bezugszeitraum deutlich verlängern. Dies ist interessant für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, während sie Elterngeld bekommen. Das ElterngeldPlus ersetzt dabei den Gehaltsanteil, der durch die Teilzeitstelle wegfällt.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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