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Auf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollten Immobilienbesitzer nicht verzichten. Foto: SIGNAL IDUNA
Auf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollten Immobilienbesitzer nicht verzichten. Foto: SIGNAL IDUNA

Blog-Eintrag -

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung: Unverzichtbar für Immobilienbesitzer

(August/September 2017) Eigentum verpflichtet, heißt es in einem geflügelten Ausspruch. Dies gilt auch für Immobilien- und Grundstücksbesitzer: Sie sollten sich daher unbedingt um eine leistungsstarke Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kümmern. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe hin.

Als Eigentümer ist man nicht frei von Pflichten. So greifen für Hausbesitzer unter anderem die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht. Wenn Dritte verletzt oder Sachen beschädigt werden, weil eine dieser Pflichten verletzt wurde, muss der Eigentümer für den Schaden geradestehen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn jemand aufgrund einer lockeren Gehwegplatte oder der ausgefallenen Außenbeleuchtung stürzt oder herabfallende Gebäudeteile ein geparktes Auto beschädigen. Zwar darf der Besitzer einer vermieteten Immobilie die Verkehrssicherungspflicht auf seine Mieter übertragen, etwa beim Winterdienst, doch entlässt ihn das nicht aus der Verantwortung. Er hat zu kontrollieren, dass der Mieter seiner Pflicht nachkommt.

Bei Schäden, die auf eine Verletzung von Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht zurückzuführen sind, sind Eigenheimbesitzer über ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert. Für Besitzer von Mietshäusern oder auch vermieteten Einfamilienhäusern ist dagegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein Muss. Doch Eigentümergemeinschaften sind hier ebenso gefragt. Schließlich greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht der Eigentümer nicht in Gebäudeteilen wie Treppenhaus oder Tiefgarage. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet aber nicht nur im Schadenfall. Sie prüft auch die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Der Vermieter darf den Versicherungsbeitrag auf die Mieter umlegen, muss dies aber im Mietvertrag explizit erklären.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht der SIGNAL IDUNA greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu einer Höhe von 7,5 Millionen Euro.

Übrigens: Wer bereits bei der SIGNAL IDUNA im alten Tarif versichert ist, kann jetzt beitragsneutral in das neue Tarifwerk wechseln. Die Versicherungssumme beträgt dann drei Millionen Euro mit Erhöhungsoption.

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Kontakt

Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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