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Blog-Eintrag -

Bis heute umstritten: 40 Jahre Grünpfeil

(Dezember 2018) An einer Ampel nach rechts abbiegen, obwohl sie Rot zeigt, dürfen Kraftfahrer nur dort, wo neben der Ampel ein schwarzes Blechschild mit einem nach rechts zeigenden grünen Pfeil montiert ist: der Grünpfeil. Er feiert 2018 seinen 40. Geburtstag. Doch ist er nicht unumstritten.

Befürworter des Grünpfeils betonen zumeist die Verbesserungen im Verkehrsablauf und die dadurch reduzierten Umweltbelastungen. Kritiker argumentieren insbesondere mit einer erhöhten Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer.

Eine umfangreiche Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV), veröffentlicht 2015, macht deutlich, dass der Grünpfeil unterm Strich zu keinen nennenswerten Vorteilen im Verkehrsablauf beiträgt, jedoch Fußgänger und Radfahrer behindern kann. Der Grünpfeil ist daher rein objektiv betrachtet ein überflüssiges Verkehrszeichen: Er widerspricht den Bemühungen von Städten den Fuß- und Radverkehr zu fördern und die Straßen barrierefrei zu gestalten.

Der Grünpfeil wurde 1978 in der DDR eingeführt, weil die vorherige Regel: „Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt“ internationalen Vereinbarungen zum Straßenverkehrsrecht widersprach. Nach der Wiedervereinigung wurde er zum 1. März 1994 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) aufgenommen. Anders als in der DDR besteht aber seitdem die Pflicht, vor dem Abbiegen bei Rot anzuhalten. Keine Pflicht gibt es allerdings, den Pfeil zu benutzen. Wer möchte, kann ihn einfach ignorieren und auf grünes Ampellicht warten. Wer rechts abbiegt, ohne vorher an der Haltelinie das Fahrzeug komplett zum Stehen zu bringen, wird mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldbuße von 70 EUR bestraft. Gefährdet man beim Abbiegen andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld sogar auf bis zu 150 EUR, bei einem Unfall sogar auf bis zu 180 Euro.

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