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Autoscheiben müssen beim Start schnee- und eisfrei sein: Nicht im Blindflug losfahren

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Autoscheiben müssen beim Start schnee- und eisfrei sein: Nicht im Blindflug losfahren

(Januar 2016) Autofahrer, die bei Eis und Schnee nur ein Guckloch frei kratzen und quasi im „Blindflug“ starten, riskieren im Falle eines Unfalls ihren Kasko-Versicherungsschutz, betont die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.

Wer im Winter morgens mit dem Auto ins Büro fährt, sollte insbesondere nach frostigen oder schneereichen Nächten mehr Zeit als sonst einplanen, auch um das Auto schnee- und eisfrei zu machen. Die ganz Eiligen kratzen nur einen Sehschlitz frei und überlassen den Rest Gebläse und Scheibenwischern. Doch wer sich darauf beschränkt, verstößt nicht nur gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die unter anderem schnee- und eisfreie Scheiben vorschreibt. Das kostet ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro und im Falle eines Unfalles auch unter Umständen den Kasko-Versicherungsschutz. Selbst dann, wenn ein anderer den Unfall verursachte – etwa durch Missachtung einer roten Ampel -, muss sich der Fahrer unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Hat es geschneit, sollte man auch Dach, Motorhaube und Kofferraum nicht vergessen: Sie müssen weitgehend schneefrei sein. Herunterstürzende Schneemassen können nicht nur die eigene Sicht behindern, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden, so der ARCD, Kooperationspartner der SIGNAL IDUNA. Auch ein solches Versäumnis kann mit einem Bußgeld belegt werden, und zwar in Höhe von 25 Euro.

Wie bekommt man Autoscheiben am schnellsten schnee- und eisfrei? Das Mittel der Wahl ist zumeist immer noch der Eiskratzer, obwohl hier auch eine CD-Hülle aus Plastik den Zweck erfüllt. Aber Vorsicht beim Kratzen: Wer zu hastig und rabiat vorgeht, riskiert Kratzer in der Scheibe, da kleine Partikel im Eis wie Schmirgelpapier wirken können. Tipp des ARCD: vor dem Abstellen des Fahrzeugs die Scheibenwaschanlage betätigen. Ganz Schlaue lassen beim Kratzen schon mal Motor und Gebläse laufen, um das Eis anzutauen. Doch das ist laut StVO verboten und wird mit zehn Euro Bußgeld „honoriert“.

Nur in Ausnahmefällen sollte man Enteiser-Sprays benutzen: Sie erfüllen zwar ihren Zweck, sind aber umweltschädlich. Besser zu verwerfen ist auch die Idee, die Eisschicht „mal eben schnell“ mit heißem Wasser abzuschmelzen: Der Temperaturunterschied kann die Scheibe platzen lassen. Außerdem wird das Wasser auf der kalten Scheibe eher noch die Eisschicht verdicken.

Wer gar nicht erst fegen und kratzen will, kann die Scheiben abends mit einer Schutzfolie oder dicker Pappe abdecken. Für die Spiegel haben sich Socken als Futterale bewährt. Auf keinen Fall Papier nehmen, da dieses festfriert und am nächsten Morgen für zusätzliche Arbeit sorgt.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245

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