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Blog-Eintrag -

15 Prozent der deutschen Haushalte sind nicht haftpflichtversichert

(Januar 2015) Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den unverzichtbaren Policen. Dennoch haben laut einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft bisher 15 Prozent der deutschen Haushalte darauf verzichtet.

Besonders Menschen mit niedrigem Einkommen haben Nachholbedarf: Hier liegt der Anteil der Haushalte ohne Haftpflichtversicherung bei weit überdurchschnittlichen 40 bis 45 Prozent. Selbst bei geringem Budget sollte die Privathaftpflicht ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Sie versichert gegen einen überschaubaren Beitrag das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Die SIGNAL IDUNA weist darauf hin, dass besonders in Fällen, bei denen Menschen verletzt werden, rasch hohe Kosten zusammenkommen, die für den Schädiger den finanziellen Ruin bedeuten können.

Doch eine fehlende Haftpflichtversicherung ist auch für den Leidtragenden ein Problem: Ist der Verursacher eines Schadens nämlich nicht haftpflichtversichert, hat der Geschädigte zumeist das Nachsehen. Bei großen Schäden ist der Verursacher kaum in der Lage, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Daher ist die Forderungsausfalldeckung ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtversicherung. Diese bietet beispielsweise die SIGNAL IDUNA als besonderes Leistungsmerkmal in der Tarif-Variante „Exklusiv" ihrer Privat-Haftpflichtversicherung. Sie leistet bis zur vereinbarten Deckungssumme der Privathaftpflicht, wenn der Schädiger weder haftpflichtversichert ist noch zahlen kann und kein Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger einspringt. Die Forderungsausfalldeckung greift ab einer gerichtlich festgestellten Schadenhöhe von 2.500 Euro – auch in Ländern der EU sowie Norwegen und der Schweiz. Außerdem muss der Geschädigte gegen den Schadenverursacher einen rechtskräftig gewordenen und vollstreckbaren Titel erwirkt haben. Das kann ein Urteil, Vollstreckungsbescheid oder gerichtlicher Vergleich sein. Der Versicherungsschutz umfasst alle im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden und dort behördlich gemeldeten Familienangehörigen.

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Claus Rehse

Claus Rehse

Pressekontakt Pressereferent stv. Pressesprecher Unfall- und Sachversicherungen 0231 135-4245